Hallo Experten,
mein Steuerbescheid 2007 weicht von dem des Wiso-Sparbuch in dem unter Betreff genannten Punkt ab.
Laut Wiso-Sparbuch ergibt der Sonderausgabenabzug einen Steuervorteil und führt eine entsprechende Berechnung durch.
Das FA sagt aber sinngemäß:
Die Altersvorsorge-Beiträge können nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Voraussetzung nach §10a erfüllt sind.
In unserem Fall ginge das nur, wenn nachweislich aufgrund einer Kindererziehung keine Einkünfte vorlagen.
HINTERGRUND
- Meine Frau: Minijob seit 12/07 mit freiw. RV -> unmittelbar Riesterberechtigt - davor Hausfrau
- Riester-Beiträge in 2007: 1051€
- Keine Einkünfte in 2006 -> Im Wiso-Sparbuch auch so eingetragen!
- Ich: mittelbar berechtigt, keine Riester-Beiträge
- Habe keine Angaben zum Mini-Job im Wiso-Sparbuch gemacht
- Telefonische Klärung mit FA erfolglos, da die Dame sich lediglich auf das Ergebnis ihrer Software berief
FRAGE(N)
- Wie kommt es zu dem Unterschied zwischen Wiso-Sparbuch und dem FA?
- Was hat das überhaupt mit dem Einkommen in 2006 zu tun? Darüber konnte ich im §10a nichts lesen!
Wäre Klasse wenn mir jemand kurzfristig weiterhelfen kann, da die Einspruchszeit abläuft und mir eine Begründung für den Einspruch fehlt.
Danke vorab und viele Grüße!