Krankheitskosten der erwachsenen Kinder geltend machen?

  • Hallo,


    kann ich die Krankheitskosten meiner erwachsenen Kinder (nicht behindert) einfach zu meinen dazuaddieren, um sie als außergewöhnliche Belastungen anzugeben?
    Ich erhalte Kindergeld für die Kinder.


    Wird eigenes Einkommen der Kinder irgendwie angerechnet?


    Und damit ich das richtig verstehe, erst wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, kann ich die Zahlungen an die Kinder als Unterstützung Bedürftiger bis ~7800 Euro geltend machen. Kann ich dazu dann noch zusätzlich Krankheitskosten geltend machen, oder ist in den 7800 schon alles drin?


    Danke!
    harry

  • Kinder sind 20 und 24, eins hat 400 Euro Job, also knapp 5000 Euro im Jahr, plus ein paar hundert Euro Zinsen aus dem Vermögen (bei jedem ca. 12.000 Euro).
    Beide studieren, und für beide bekomme ich somit auch Kindergeld bzw. -freibetrag.

  • H 33 EStH:
    "Krankheitskosten für Unterhaltsberechtigte
    Für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten können beim Unterhaltspflichtigen insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, als der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, die Krankheitskosten selbst zu tragen (>BFH vom 11.7.1990 - BStBl 1991 II S. 62)."


    Es kommt also auch auf die Höhe der Krankheitskosten und der EK des Unterhaltsberechtigten an. Eine klare gesetzl. Regelung hierzu gibt es m.E. nicht. Es ist eine Einzellfallentscheidung.

  • vielen Dank!!!
    und Folgendes ist bei mir noch unklar:


    1. Die zumutbare Belastung berechnet sich ja auch nach der Zahl der Kinder. Sind das alle Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht?
    2. genügt zum Geltendmachen der Krankheitskosten die Arztrechnung, oder muss noch explizit draufstehen dass der Arzt die Behandlung für notwendig hält?
    3. Darf ich auf Arztrechnungen die Diagnose und Leistungsziffern schwärzen (Datenschutz)? (Aber wie kann das Finanzamt dann wissen obs keine Schönheits-OP war?)
    4. Bei Rechnungen für Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel und ähnliches: brauche ich wirklich jedesmal ein Rezept, oder genügt eine allgemeine Auflistung des Arztes dass alle diese Mittel beim jeweiligen Patient medizinisch geboten sind?
    5. Muss ich beweisen, wann die Rechnungen bezahlt wurden, oder glaubt mir das FA zunächst mal, dass es schon im jeweiligen Jahr war? Was mache ich bei einer Jahresrechnung, wenn die Behandlungen jeweils sofort in Bar bezahlt wurden?
    6. Muss das FA mir eigentlich immer glauben, dass die Sachen nicht (oder nicht vollständig) von der Kasse bezahlt wurden, oder muss ich das irgendwie belegen?


    Danke vielmals!

  • Zitat von "haraldpenner"

    1. Die zumutbare Belastung berechnet sich ja auch nach der Zahl der Kinder. Sind das alle Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht?

    So ist es, nachzlesen im § 33 Abs. 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz.

    Zitat

    2. genügt zum Geltendmachen der Krankheitskosten die Arztrechnung, oder muss noch explizit draufstehen dass der Arzt die Behandlung für notwendig hält?

    Der Arzt muss die Behandlung für notwendig erachten, siehe Richtlinie 33.4 EStR

    Zitat

    3. Darf ich auf Arztrechnungen die Diagnose und Leistungsziffern schwärzen (Datenschutz)? (Aber wie kann das Finanzamt dann wissen obs keine Schönheits-OP war?)

    Schwärzen können Sie soviel Sie wollen, nur dann kann das Finanzamt natürlich auch die Anerkennung versagen, weil nur ein Rechnungsbetrag ohne Leistungsbeschreibung reicht dem FA nicht aus. Auch wenn man Kosten für künstliche Befruchtung geltend macht, was einigen vielleicht unangenehm ist, das Finanzamt muss erkennen können, um was für eine Art von Krankheit es sich handelt. Zudem sind solche Offenbarungen nirgends besser aufgehoben als beim Finanzamt, denn aufgrund des Steuergeheimnisses unterliegen alle Ihre Angaben und Daten einem besonderen Schutz. Denn wenn ein Amtsträger das Steuergeheimnis nach § 30 AO verletzt, dann drohen ihm sogar Haftstrafen gemäß § 355 StGB

    Zitat

    4. Bei Rechnungen für Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel und ähnliches: brauche ich wirklich jedesmal ein Rezept, oder genügt eine allgemeine Auflistung des Arztes dass alle diese Mittel beim jeweiligen Patient medizinisch geboten sind?

    Hier reicht eine einmalige Bestätigung, siehe Richtlinie 33.4 Absatz 1.

    Zitat

    5. Muss ich beweisen, wann die Rechnungen bezahlt wurden, oder glaubt mir das FA zunächst mal, dass es schon im jeweiligen Jahr war? Was mache ich bei einer Jahresrechnung, wenn die Behandlungen jeweils sofort in Bar bezahlt wurden?

    Ein Nachweis der Zahlungen ist nicht erforderlich, kann jedoch vom Finanzamt angefordert werden, weil auch hier § 11 EStG gilt, wonach die Aufwendungen in dem Jahr abzusetzen sind, wenn sie geleistet wurden. Das Datum der Rechnung oder der Leistungserbringung ist nicht maßgebend. Geprüft wird dies vom Finanzamt aber im Regelfall nicht.

    Zitat

    6. Muss das FA mir eigentlich immer glauben, dass die Sachen nicht (oder nicht vollständig) von der Kasse bezahlt wurden, oder muss ich das irgendwie belegen?

    Das Finanzamt "muss" garnichts glauben, das ergibt sich nicht zuletzt aus § 88 AO. Bei hohen Kosten wird das Finanzamt meist eine Bescheinigung der Krankenkasse von Ihnen fordern, wo diese bestätigen soll, in welcher Höhe Ersatzleistungen erfolgt sind oder das keine Ersatzleistungen erfolgt sind.

    Zitat

    Danke vielmals!

    Bitte, gerngeschehen.