Dienstfahrten mit Privat Pkw ?

  • Hallo alle miteinander,


    vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
    Ich bin 2007 ca. 30000 km dienstlich mit meinem privat PKW gefahren und habe dafür 0,15 € pro km von meinem Arbeitgeber bekommen.
    Jetzt muss ich die Einkommensteuererklärung abgegeben und weiß nicht, wie ich das bei Werbungskosten reinbringe.
    Ich habe schon viel im Internet darüber gelesen, werde daraus aber nicht wirklich schlau. Was hat das mit den 0,30 € pro km auf sich?
    Kann es sein, dass ich vom Finanzamt nochmal 0,15 € pro km bekomme?


    Kann mir jemand helfen?


    Viele Grüße
    rebecca

  • Für dienstl. Fahrten mit dem Privat PKW können 0,30/km als WK geltend gemacht werden, die vom AG erstatteten 0,15/km werden hiervon abgezogen. Der verbleibende Teil mindert das Einkommen (sofern der AN PB 920,-) überschritten wird. Es werden die restl. 0,15 also nicht in voller Höhe vom FA erstattet.


    30.000 km x 0,30 = 9.000,- WK ./. 4.500,- AG Erstattung = 4.500,-
    abzgl. 920,-, wenn keine weiteren WK vorliegen = 3.580,-
    Bei einem Grenz-Steuersatz v. 25% wären es also "nur" ca. 900,- Erstattung vom FA.

  • Guten Morgen,


    ich setzte diesen Beitrag einfach mal fort.....


    Mein Arbeitgeber erstattet mir für die dienstlich gefahrenen Kilometer 30 cent.


    Was ist, wenn die tatsächlichen Kilometerkosten höher liegen ? Kann ich die Differenz als Werbungskosten geltend machen ?


    Ein wesentlicher Punkt für die Höhe der Kosten pro Kilometer ist ja der Wertverlust des Fahrzeuges, wie ist der bei einem Gebrauchtfahrzeug anzusetzen ?


    Gespannte Grüße


    Uwe

  • Zitat

    Was ist, wenn die tatsächlichen Kilometerkosten höher liegen ? Kann ich die Differenz als Werbungskosten geltend machen ?

    Ja


    Zitat

    Ein wesentlicher Punkt für die Höhe der Kosten pro Kilometer ist ja der Wertverlust des Fahrzeuges, wie ist der bei einem Gebrauchtfahrzeug anzusetzen ?

    Ein Neufahrzeug wird über 6 Jahre abgeschrieben, ein Gebrauchtfahrzeug über die Restnutzungsdauer (je nach Alter, Zustand usw.).


    Ich wage jedoch zu bezweifeln, daß bei einem Gebrauchtfahrzeug und einer hohen Fahrleistung der km-Satz über 0,30/km liegt.

  • Moin OPA,


    das ging ja schnell mit der Antwort - vielen Dank.....


    Tja, zum Thema der tatsächlichen Kosten und deren Höhe - das wird sich erst noch herausstellen...


    Das Auto ist 5,5 Jahre alt und hat einen km Stand von 80.000 km bei Kauf.


    Derzeit liegen die Kosten für Sprit, Versicherung und Steuer bei ca. 15 cent pro Kilometer. Wenn jetzt noch Wartung, Reifen und der Wertverlust hinzukommen,
    werden die 30 cent schon in Reichweite kommen....


    Ich fahre ca. 40.000 km p.a. - das Fahrzeug (AUDI A6) dürfte eine Restnutzungsdauer bei dieser km Leistung von 4 (?) Jahren haben. Kaufpreis 14.000 EURO : 4 Jahre = Wertverlust von 3500 EURO p.a. oder 8,75 cent pro Kilometer....


    Dann sind wir schon bei knapp 24 cent pro Kilometer....oder 27 cent, wenn der Wertverlust über 3 Jahre gerechnet wird.


    Ich gebe ja zu, die rechnung hinkt etwas, denn das Auto ist ja dann nicht bei Wert 0 angekommen...


    Muß man eigentlich zum Nachweis der Kosten alle Tankquittungen sammeln oder wird auch die "Onlinesammlung" z.B. auf spritmonitor.de akzeptiert ?


    Grüße aus Nord


    uwe

  • Wenn die tats. Kosten ermittelt werden sollen, müssen schon alle Quittung zur Berechnung vorliegen. Durchschnittswerte werden kaum akzeptiert werden.
    Aber wie die Rg. schon zeigt, bei einem Gebrauchtfahrzeug sind die 0,30/km kaum zu übertreffen. Und wenn es auch nur ein Cent ist macht es bei 10.000 km = 100,- aus, woraus sich (je nach Steuersatz) vllt. ca. 30,- steuerl. Auswirkung ergeben. Muss jeder selber wissen, ob er die Arbeit auf sich nimmt (je nach dienstl. km).

  • Schönen Dank,


    du hast ja recht - ob sich der Aufwand lohnt stellt sich ja erst hinterher heraus.


    Für mich war erstmal die Aussage wichtig, ob er grundsätzlich möglich ist.


    Das Belege sammeln geht auch und dann werden wir sehen, ob es sich lohnt.


    Welchen Wertverlust das Finanzamt anerkennt, kann man ja sicherlich auch im Vorwege mit dem Sachbearbeiter diskutieren ?


    Gruß


    Uwe

  • ich werde mal mit meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt sprechen....


    Fahrtenbuch wollte ich eigentlich nicht wg. des Aufwandes. Als Beleg für die dienstlichen Kilometer hatte ich mir die Reiseabrechnung vorgestellt, die
    wir für jede Dienstreise machen und auf der die gefahrenen Kilometer dokumentiert sind.


    Mal schauen, was dabei herauskommt...wenn's für andere interessant ist, könnte ich ja die Aussage des Finanzamtes dazu hier posten.


    Gruß


    Uwe

  • Zitat

    Als Beleg für die dienstlichen Kilometer hatte ich mir die Reiseabrechnung vorgestellt, die wir für jede Dienstreise machen und auf der die gefahrenen Kilometer dokumentiert sind.

    Das reicht jedoch nicht um die Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges (inkl. Privat-km) zu dokumentieren bzw. damit die tats. KM-Kosten zu errechnen.

  • Zitat von "Opa"

    Das reicht jedoch nicht um die Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges (inkl. Privat-km) zu dokumentieren bzw. damit die tats. KM-Kosten zu errechnen.


    jein, der Kilometerstand bei KAuf im Juni ist über den Kaufvertrag dokumentiert, der Kilometerstand per 31.12.2008 kann abgelesen werden (etwas anderes würde ja im Fahrtenbuch auch nicht stehen). Damit wäre die Gesamtfahrleistung festgestellt. Dienstliche Kilometer sind über die Reisenachweise dokumentiert, Rest ist dann privat.


    Aber: genau dieses Thema (Nachweis der Kilometer mit welchen Unterlagen) werde ich auch mit dem SB des Finanzamtes besprechen - melde mich dann mit dem ergebnis...


    Uwe

  • So,


    schon hat der SB meines Finanzamtes zurückgerufen.....


    Zusammenfassung:


    ja, man kann die nicht erstattenden Kosten geltend machen.
    Alle Belege sammeln.
    Fahrtenbuch ist notwendig.


    Ermittlung des Wertverlustes: Bei Neuwagen wird der Kaufpreis auf 6 Jahre umgelegt, weil dass sie Steuerliche Nutzungs- /abschreibungsdauer ist.
    In meinem Falle ist der gekaufte Gebrauchtwagen schon 5,5 Jahre alt. Theoretisch könnte der Kaufpreis auf die Restnutzungsdauer umgelegt
    werden = 0,5 Jahre. Ist aber natürlich praxisfremd - Umlegung des Kaufpreises auf 2 Jahre wird akzeptiert.


    Schöne Grüße


    Uwe

  • Zitat von "Opa"

    Dann stimmt der Grundtenor ja mit meinen Antworten überein. 8)


    Moin,


    ja, passt schon......im Übrigen auch deine Vermutung, dass die 30 cent schwer zu erreichen sind. denn selbst wenn ich den Wertverlust mit rund 550 EURO pro Monat ansetze, bin ich bei der derzeitigen Fahrleistung knapp unter 30 cent tatsächlichen Kosten. Fragt sich, wie hoch die Wartungskosten sein werden, aber selbst wenn dafür 2000 EURO p.a. fällig sind, sind das lediglich 5 cent pro Kilometer.


    Da stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Aufwand mit Fahrtenbuch etc. sich lohnt - in 3 Monaten bin ich schlauer....


    Schönen Gruß


    Uwe

  • Hallo zusammen....


    Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen...


    Habe bei meiner Steuererklärung auch Dienstreisen mit dem Privat-PKW angegeben, diese wurden auch so durchgeführt (KM-Stand). Allerdings habe ich bei meinem AG nur die Verpflegungsmehraufwendungen bekommen.


    Jetzt habe ich bei der Steuererklärung diese Privat-PKW KM angegeben und nun vom Finanzamt eine Schreiben erhalten, ich möchte doch bitte erklären, warum der AG meine Privat-PKW KM nicht gezahlt hat.


    Danke für eure Antworten...


  • Jetzt habe ich bei der Steuererklärung diese Privat-PKW KM angegeben und nun vom Finanzamt eine Schreiben erhalten, ich möchte doch bitte erklären, warum der AG meine Privat-PKW KM nicht gezahlt hat.


    Danke für eure Antworten...


    Wie ist denn die Frage?