tatsächliche Fahrtkosten bei berufsbegleitendem Studium

  • Hallo zusammen,


    nach einem aktuellen Urteil (<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.6.11/6R6605.html">http://www.bundesfinanzhof.de/www/entsc ... R6605.html</a><!-- m -->) können bei einem langfristigen, aber begrenzten Abendstudium auch nach 3 Monaten die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale angesetzt werden.


    Das Studium habe ich Sep. 2007 begonnen. Es ist mein erstes Studium und berufsbegleitend. Es wurde von mir allein entschieden, es zu machen. Ich möchte die gesamten Ausgaben dafür als Sonderausgaben ansetzen. (Als Werbungskosten wäre nachteilig, da ich sowieso weit unter der Pauschale liege und ich jährlich weit weniger als die 4000 Euro Sonderausgabenhöchstbetrag zahle. Inhaltlich wäre es ohne weiteres als berufsbezogen deutbar [und somit Werbungskosten])


    In Wiso Sparbuch 2008 kann ich jedoch bei den Ausbildungskosten unter Sonderausgaben nur die Entfernungspauschale eintragen. Da es nur 4 km von der Wohnung bis zur Uni sind (mit KFZ), lässt das Programm diese 4 km unter die gekürzte Entfernungspauschale fallen (< 21 km). Ich möchte aber die tatsächlichen Kosten eintragen können. Also z.B. 61 Tage x (4 km x 2) x 0,30 Euro = 146,40 Euro. Wo bzw. wie kann ich an dieser Stelle die tatsächlichen Fahrtkosten angeben? - Ich könnte zwar diese Rechnung als Dienstreisen eintragen, allerdings wären das Werbungskosten. Und ich möchte nicht, dass der Sachbearbeiter dann sämtliche Kosten als Werbungskosten ansieht. - Ist hier ggf. eine Programmerweiterung nötig?


    Gruß
    Erwin