Verbuchung von Erlösen

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Warenbestand aus dem Warenverkauf vorgenommen wird. Desweiteren erbringe ich Dienstleistungen, die in Rechnung gestellt werden. Werden beide Bestandteile gleichermaßen als Erlöse verbucht oder kann ich diese Erlöse unterschiedlich verbuchen?


    Wenn ja, wie bzw. mit welchen Konten?


    Vielen Dank für Eure Antwort.......

  • Der Warenbestand hat sich ja schon beim Einkauf steuermindernd ausgewirkt.
    Daher haben die Entnahmen aus dem Bestand zum Zwecke des Verkaufes jetzt keine Auswirkung mehr.


    Liegen zwei unterschiedliche Gewerbe vor, oder ist das alles ein einheitlicher Gewerbebetrieb?

  • Differenzieren: Ja. unbedingt!
    Wegen des Posts "Verkauf" und "Dienstleistung" war meine Frage eher dahingehend zu verstehen, ob evtl. bei der Dienstleistung eine selbständige Tätigkeit und eben kein Gewerbebetrieb vorliegt.
    Dann wären auf jeden Fall sogar zwei unterscheidliche Gewinnermittlungen zu erstellen.


    Bitte mal kurz "Butter bei de Fische": Was wird verkauft und worin besteht die Dienstleistung?

  • und wie lege ich das zweite Erlöskonto an? Der Kontenplan gibt mir doch nur ein Konto vor. Alles was ich an Erlöse buche, wird doch in diesem Konto zusammen gefasst.

  • nochmal vielen Dank für den Hinweis. Ich habe es selbst hinbekommen und habe im Kontenplan ein weiteres Erlöskonto mit der Bezeichnung Warenverkauf angelegt. In der EÜR werden damit die Unterschiede (Erlöse und Warenverkauf) ausgewiesen. Danke....