Ich bin freiberuflich als Kleinunternehmer tätig und werde nächstes Jahr ein Arbeitszimmer in einem eigenen Einfamilienhaus besitzen, das noch angebaut werden wird. Ich werde dafür bei meinen Eltern einen Privatkredit aufnehmen und frage mich, ob ich diesen für meine Steuer geltend machen kann?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Arbeitszimmer / Kredit für Hausbau
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Wird das Arbeitszimmer Mittelpunkt der GESAMTEN beruflichen Betätigung sein?
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ja, das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten freiberuflichen Tätigkeit.
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Auch Mittelpunkt der gesamten bertrieblichen und (sonstigen?) beruflichen Betätigung?
Wird denn die freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt oder nebenberuflich?
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ja, Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
und sie wird hauptberuflich ausgeübt -
Die Herstellungskosten sind dann über die AfA zu berücksichtigen.
Die Kreditzinsen sind abziehbar (nicht die Tilgung!).
Anteilige sonstige Kosten (Stom, Wasser, GrdSt etc.) sind abziehbar. -
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Die Frage v. Dragon bezieht sich wohl auf die Unterscheidung von häusl. AZ und ev. Praxis o.ä. (s. BMF). Allerdings ist die genaue Tätigkeit nicht aus der Frage zu erkennen.
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Es handelt sich nur um ein Arbeitszimmer, also nur ein Raum inmitten des Hauses, der allerdings noch angebaut wird, aber keinen separaten Eingang haben wird.
Ich bin freiberuflich im Bereich E-Learning tätig, arbeite für mich an einem Computer-Arbeitsplatz. -
Vielen Dank für alle Antworten.
Und gleich noch eine andere Frage:
Weiß jemand, ob es für Privat-Kredite eine Mindestsumme für die Verzinsung gibt, also ich frage mich, ob man den Zinssatz völlig frei wählen kann, also zum Beispiel auch nur 0,5 oder 1%.
Ich könnte mir vorstellen, dass das dann als "unglaubwürdig" gilt. Kennt sich dabei auch jemand aus? -
Hier sehe ich höchstens ein Problem hinsichtlich der Schenkungssteuer. Üblicher Zins ./. priv. Zins = Zinsdifferenz, die als Schenkung angesehen werden kann. Aber da gibt es natürlich Freibeträge, so daß ich hier kaum ein steuerl. Auswirkung sehe.