Anlagegut Monitor?

  • Hallo,


    habe mir nun endlich einen neuen Monitor gekauft :lol:


    Nun die Frage wie verbuchen.


    Als Kategorie habe ich "Einkauf von Anlagevermögen" genommen.


    Nun ist der 2. Schritt ihn als Anlagegut zu definieren.


    Welche Art des Anlagegutes ist es 420 Büroeinrichtung oder 470 Computeranlage?


    Und welche Abschreibungskategorie muss ich wählen? Wenn ich den Monitor noch komplett dieses Jahr abschreiben will.


    Danke Jette

  • Ich glaube ganz so einfach ist es nicht. Die Buchung als 470 Computeranlage ist schon korrekt. Aber der Monitor ist nicht alleine betreibbar, deswegegen gilt er nicht als GWG. Du wirst ihn also als Anlagegut eintragen müssen und über 3 Jahre abschreiben.

  • Um als GWG verbucht zu werden muss ein Artikel alleine nutzbar sein. Ich glaube dieses funktioniert bei einem Monitor nicht. Deswegen kann er nicht als GWG verbucht werden. Dieses ist schon mehrmals im Forum diskutiert worden. Einfach mal die Such-Funktion nutzen...

  • Guten Tag,


    ich blicke da immer noch nicht so richtig durch. Habe das ganze Forum durchsucht aber dieser Fall ist wie mein Fall.
    2007 habe ich einen einzelnen Monitor für 399€ gekauft (für Webdesign).


    1. Zuerst habe ich es in Bank/ Kasse in die richtige Buchungskategorie eingetragen (Einkauf von Anlagevermögen)
    2. Dann "Neues Anlagengut definieren"
    3. Art des Anlagenguts: 470 Computeranlagen, Nutzungsdauer "3 Jahre"
    4. Welche Kategorie muss ich nun wählen?


    Mir ist bewusst das ein Monitor nicht eigenständig nutzbar ist.


    Danke


    Gruß Marko