Hostingsgebühren

  • Hallo,


    wenn meine Computerkenntnisse stimmen, bezahlt man die Hosting-Gebühren für die monatliche Nutzung der Seite. Wenn dem so Ist, dann handelt es sich hierbei um sofort abzugsfähige "sonstige Betriebsausgaben".

  • Hi,


    khmcologne, Abrechnungszeitraum für mein Hosting-Paket ist vierteljährlich. Und ich benutze SKR03. Über welches Konto muss ich das in diesem Fall verbuchen?
    4980 - Betriebsbedarf?
    4900 - Sonstiege betriebliche Aufwendungen (Werkzeuge, Wartungskosten)?
    4390 - sonstige Abgaben?
    2300 - Sonstige Aufwendungen?
    4651 ?
    4652 ?


    Kann mir jemand helfen?


    MfG
    Alex

  • Hallo curious,


    sei doch nicht so ungeduldig, das ist hier ein User-Forum und keine Hotline. :lol:


    Buche es auf 4930, oder frag Deinen Steuerberater wohin er es gerne gebucht haben möchte. Alternativ kopiere 4930 und nenn es 4931 Hostinggebühren.

  • Hallo khmcologne,


    erstmal Danke für die Antworten. Du hilfst mir immer!


    Ich bin ja Anfänger, deshalb habe so viele vielleicht dumme Fragen. Ich dachte, dass viele Users hier eigene Web-Seite haben und die Hostinggebühren zahlen.


    Steuerberater habe ich natürlich, aber nur für die "schwere" Fragen/Fälle. Buchführung mache ich selbst.


    Denkst du, dass das Konto 4930 "Bürobedarf" richtig ist?
    Und wenn ich das Konto 4931 erstelle, wird alles korrekt in EÜR?


    MfG
    Alex

  • Hallo curious,


    danke für Dein Lob!
    Ich bemühe mich, keine falschen Antworten zu geben und wenn sie trotzdem einmal falsch sind, dann war mein Bemühen vergebens. :lol:
    Ich gehe also davon aus, dass das Konto 4930 richtig ist. Wenn Du das Konto 4930 kopierst, dann werden die Einstellungen des 4930 komplett kopiert, also auch die für die EÜR.