Umsatzsteuervoranmeldung: Ausgaben im falschen Quartal

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal und habe nach dem Eingeben meiner Ausgabebelege festgestellt, dass einige Belege nicht bei der Berechnung der Umsatzsteuer für das 1. Quartal berücksichtigt werden. Obwohl die Buchungsdaten bis max. März reichen, werden einige Ausgaben erst in der Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal berücksichtigt. Es ist für mich nicht ersichtlich warum das passiert und nach meinem Verständniss auch nicht richtig. Alle Ausgaben bis zum 31.03.2007 müssten doch im 1 Quartal berücksichtigt werden, oder?


    Falls jemand einen Hinweis für mich hat, was ich hier falsch mache, würde ich mich sehr freuen.

  • ich sitze auch an der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal. Muss nun feststellen, dass Beträge aus Rechnungen im April, also 2. Quartal, berücksichtigt wurden. Somit habe ich bereits die USt. für April bezahlt. Was soll das nun wieder. Frage ich jetzt das 2. Quartal ab, ist gleich null.

  • warum bekomme ich von den Experten bei Buhl keine Antwort. Ich sehe nicht ein dem Finanzamt Geld zukommen zu lassen, was denen noch nicht zusteht. So "dicke" habe ich es auch nicht. Ich erwartete ja wenigstens eine Stellungsnahme von Buhl. Warum wird im 1.Quartal bereits der April mitgerechnet und im Elster eingetragen, somit auch überwiesen.

  • Das habe ich gerade einmal ausprobiert. Zumindest bei mir scheint die Umsatzsteuer korrekt berechnet worden zu sein. Ich habe das Buchungsjournal geöffnet und die Umsatzsteuer einmal zu Fuß berechnet.
    Habt ihr evtl. ein falsches datum bei Buchungen angegeben ?


    Bis gleich ...
    Stefan

  • nee, natürlich nicht. Daran habe natürlich auch gleich gedacht. Die Rechnung wurde mit dem Datum vom 01.04.07. geschrieben. War beabsichtigt um die USt. erst im nächsten Quartal zu zahlen. Habe auch alles zu Fuß nachgerechnet. ganz klar, wurde mit im 1 Quartal verbucht. Rufe ich das 2. Quart. auf bleibt alles leer, so als wäre nichts neu umgesetzt. :?:

  • Hallo Teebeutel,


    lösche bitte einmal die Kategoriezuordnung in der Zahlung und weise anschließend neu zu. Ist dann die Auswertung dieser Zahlung korrekt?

  • nun ist die Elster-Meldung ja raus. Wenn ich jetzt die Zuordnung lösche, wieder zuordne kann es dann sein, dass ich diese USt., bereits bezahlte, im 2. Quartal wieder eingesetzt wird. Ich werde es beobachten, in den nächsten Tagen eine weitere Rechnung schreiben, dann sehen ob MB diese USt. in das 2. Quartal einsetzt.

  • Nun noch ne´Antwort. Wie kann ich die Zuordnung ändern. Das geht doch nur unter Zahlungen/Bank/Kasse - oder übersehe was. Ich habe ja noch keinen Zahlungseingang verbuchen können.(wer zahlt schon so schnell)

  • Reden wir von einer Debitoren- oder Kreditorenrechnung?


    Kreditorenrechnungen sind direkt auf der UvA zu melden, Kundenrechnungen erst bi Zahlungseingang. Warum sollte dann die Kundenrechnung, welche nicht bezahlt wurde, in der UvA erscheinen?

  • Ich habe doch die Rechnung an einen Kunden am 01.04. geschrieben, bzw. gestellt. Am 09.04. die Elster UVA gestartet und abgeschickt. So sollte sie doch erst im 2. Qua erscheinen, Oder.? Ich muss USt. gleich nach Rechnungsstellung, nicht nach Zahlungseingng, zahlen. Also egeal ob der Betrag eingegangen oder nicht. Im 1. Quartal wurden alle Rechnungen ausgeglichen, also von den Auftraggebern bezahlt. Logisch die Rechnung vom 01.04. noch nicht. Die wollte ich auch erst im 2 Quartal berechnet haben, deswegen gleich am 1. April (Sonntag)geschrieben. Wenn ich 2. Quartal April -Juni aufrufe, einen Elster Versand starte, erscheint die Rechnung vom 1.April nicht, das Blatt ist noch leer(sind auch sonst noch keine Umsätze, bzw. Ausgaben eingetragen, - verbucht. Mache ich was falsch, oder habe ich einen Denkfehler?????

  • Hallo Teebeutel,


    vielleicht hat Al ja schon die richtige Frage gestellt: 'Mein Büro' macht keine Bilanz, sondern Einnahme-Überschuss-Rechnung für IST-Versteuerer:


    Bei Einnahmen kommt es nicht auf das Rechnungsdatum an, sondern auf den konkreten Geldfluss. Wann ist der Betrag auf dem eigenen Konto eingegangen, wann hat der Kunde bar bezahlt?


    Laut USt.-Gesetzt können Ausgaben aber auch schon zum Rechnungsdatum gebucht werden (Kreditorenrechnungen).


    Das, was Du beschreibst, klingt nach SOLL-Besteuerung. Das passt nicht so richtig zur EÜR. Beim Finanzamt kann ein Antrag auf IST-Versteuerung gestellt werden. Lass' Dich da mal beraten.

  • verstehe nun garnichts mehr. Ich weiß dass ich auch die Möglichkeit gibt, erst nach Geldeingang die USt. zu entrichten. nun habe ich es aber anders, ist mir auch egal. Bezahlen muss ich so oder so. Meine Kunden überweisen sehr schnell. Von Lexware war ich gewöhnt, dass geschriebene Rechnungen zum Quartal zugeordnet wurden. Der Umsatz auch ins richtige Quartal, nach Re.-Datum eingeordnet. Ich kann demnach keine Rechnung im neuenQuartal schreiben, bevor ich über Elster meine USt. abgesendet habe. Wo liegt da der Sinn, wir haben doch einen Computer und für den ist rechnen wohl die leichteste Aufgabe. Der wird doch wohl wissen,(ausser der Programmierer sagt ihm das nicht) dass der 1. April zum 2. Quartal des Jahres gehört. Also kann ich immer erst Rechnugen nach Abschluss der Ust.-Voranmeldung schreiben. Welch ein Fortschritt, ich bin begeistert von der Logig der Programmierer von Buhl.

  • Hallo teebeutel,


    ich finde deinen Ton langsam schon vermessen. Hier ist nicht die Logik der Programmierer die Ursache, sondern dein mangelndes Verständnis der Buchhaltung. Die Begriffe IST und SOLL Versteuerung sollten dir ein Begriff sein.


    Wie vauha bereits richtig angegeben hat, arbeitet die Software wegen der EÜR auf Basis der IST Versteuerung. Somit ist die Steuer der Rechnung zu entrichten, wenn die Zahlung des Kunden erfolgt. Wichtig ist, diese Regelung gilt nur für Einnahmen und nicht für Ausgaben. Bei Ausgaben ist immer die Steuer sofort zu entrichten. Lies dir bitte einfach mal diese Beiträge durch:


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Istversteuerung">http://de.wikipedia.org/wiki/Istversteuerung</a><!-- m -->
    oder
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuerlinks.de/ls-istversteuerung.html">http://www.steuerlinks.de/ls-istversteuerung.html</a><!-- m -->
    oder
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p20.html">http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p20.html</a><!-- m -->
    oder
    ...


    Google führt übrigens noch mehr zu Tage.


    Gerade als Gewerbebetreibender, welcher diese Berechnungen und weiteres selbst erledigt, hat man sich ein Basiswissen anzueigenen, sonst handelt man fahrlässig.


    Die Software selbst hält sich zwar absichtlich nicht vollständig an die GoB (dann wäre z.B. Löschen von Buchungen nicht möglich), aber gesetzliche Richtlinien sind einzuhalten. Ich selbst bin sogar ein Verfechter der doppelten Buchführung, da ich das übersichtlicher finde. Man kann aber nicht verlangen, das die Software anders arbeitet, wenn es nicht zulässig ist. Ich habe im Leben nichts gegen Unwissenheit, ich helfe gern. Allerdings macht der Ton die Musik, das hat Dieter Nuhr bereits vor längerer Zeit einmal gut festgestellt.

  • Hallo Teebeutel,


    bei Lexware war das sicherlich nicht anders als bei MB: Die EÜR ist EÜR. Das Problem, so wie Du es schilderst, scheint kein Problem von MB zu sein, sondern beruht offenbar darauf, wie Du das USt.-Gesetz auslegst. :wink:


    Du kannst mit MB Rechnungen schreiben, wann Du willst. Aber wie gesagt, darauf kommt es nicht an. Das Rechnungsdatum ist völlig irrelevant. Das Datum des Zahlungseingangs ist ausschlaggebend: Wenn der Kunde zahlt, ordnest Du diesen Geldeingang einer offenen Rechnung zu. Und genau dieser Zeitpunkt des Geldeingangs ist für die USt.-Voranmeldung der gültig.


    Wenn Du also eine Rechnung am 31. März geschrieben hast und der Kunde zahlt am 1. April, gehört der ganze Vorgang zur USt.-Voranmeldung für das 2. Quartal. Als IST-Versteuerer hast Du da m.E. überhaupt keine Wahl.


    Edit: Al war schneller...

  • allmählich komme ich klar, wo steht im Mb dass der User des Programmes automatisch zur " Ist Versteuerung zugeordnet wird. Bei lexware wird bei der Einrichtung des Progs danach gefragt. Hatte im alten Jahr noch Lexware, meine UVa monatl. und als Sollverst. Da war die USt. sofort fälig.

  • Hast Du denn bei Lexware auch wirklich EÜR gemacht? Und das mit Soll-Versteuerung??? Dann solltest Du mal den Finanzbeamten Deines Vertrauens fragen, ob das nicht bei einer Betriebsprüfung Ärger geben könnte...

  • Im Hintergrund ist glücklicherweise noch ein Steuerbüro. Dem gebe ich am Jahresende alles was ich da so vermurkst habe. Hatte 20 Jahre eine GmbH,(Handwerkerbetrieb) da ging es nicht ohne. Nun bin ich allein und will es mal lernen. Die Unterlagen von 2006 hat das St.-Büro noch nicht. ich lass mich überraschen - die warscheinlich aber auch. Ich bin eigenrlich schon im Ruhestand, kann es aber nicht lassen noch etwas nützlich zu :) sein.