das Finanzgericht kann im Wege der Vorlage das Bundesverfassungsgericht einschalten bez. einer einzelnen Rechtsfrage. Dies setzt voraus, dass es eine bestimmte Norm für verfassungswidrig hält. Diese Norm muss für den Fall von Relevanz sein. Dann ergeht ein sog. Vorlagebschluß. Dieser kann nur durch das Gericht selbst veranlasst werden, nicht jedoch durch die Parteien.