Gerichtsurteile werden normalerweise per Zustellungsurkunde geschickt. Der Briefträger vermerkt dann, wann der Brief zugegangen ist. Anders ist das bei Rechtsanwälten: Die erhalten die Urteile mit der normalen Post, müssen den Zugang auf einem sog. Empfangsbekenntnis eintragen und dieses zurückschicken.