Kosten bei spätem Beweis

  • Hallo,


    mir ist erst gegen Ende des Verfahrens vor dem Finanzgericht eingefallen, dass ich noch einen sehr wichtigen Zeugen benennen kann. Werde aufgrund dessen Aussage den Prozeß gewinnen. Entstehen mir dadurch Kosten?


    Janine

  • Hallo,


    normalerweise muss Dein Gegner die Kosten für das Verfahren voll tragen, wenn Du das Verfahren gewinnst.


    Aufgrund der späten Benennung des Zeugen kann es Dir hier passieren dass Dir das Gericht deshalb die Verfahrenskosten zum Teil oder ganz auferlegst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Du in der Lage gewesen bist, den Zeugen eher anzugeben. Jede Prozeßpartei ist gehalten, ihre Beweismittel so frühzeitig wie möglich zu benennen.


    Ulrike