allein gegen die Kostenentscheidung kannst Du kein Rechtsmittel einlegen. Insbesondere ist eine Beschwerde nicht zulässig. Gem. § 145 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich nur mit einem Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung angegriffen werden.