Feststellung der Aufwendungen

  • Hallo,


    wie werden eigentlich meine Aufwendungen als Kläger festgelegt? Geschieht dies direkt im Urteil durch das Gericht? Soll ich denen in der mündlichen Verhandlung meine Belege geben?


    Klaus

  • Hallo,


    im Urteil selbst wird nur entschieden, wer die Kosten als solche zu tragen hat. Die genaue Ermittlung und Festsetzung im Einzelnen wird nach Bestandskraft des Urteils durch den Urkundsbeamten des Finanzgerichtes vorgenommen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Du musst ein sog. Kostenfestsetzungsgesuch einreichen, in das Du Deine Auslagen sowie die Gerichtsgebühren einträgst. Belege fügst Du am besten mit bei.


    Martina