Kläger ist bei Zustellung Einspruchsentscheidung nicht zu Hause

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Wochen gegen meinen Steuerbescheid einen Einspruch eingelegt. Soweit ich weiss, beginnt mit der Zustellung des Einspruchsentscheidung mit der Post die Klagefrist zu laufen. Was ist aber, wenn ich z.B. ein oder zwei Wochen nicht zu Hause bin und der Bescheid in diesem Zeitraum ankommt?


    Hannelore

  • Hallo,


    normalerweise kommt es nur auf den Zeitpunkt der Zustellung an. Das besonders in dem Fall, wenn der Bescheid mit einer Zustellungsurkunde zugesendet wird. Bei Abwesenheit sollte der Brief auf jeden Fall so schnell wie möglich bei der Post abgeholt werden.


    Heiko