das Finanzgericht legt die Sache dem EuGH vor, wenn es der Meinung ist, dass entweder eine streitentscheidende Rechtsnorm oder die Anwendung durch die Verwaltungsbehörde gegen europäisches Recht verstößt. Der EuGH prüft dann, ob eine solche Verletzung vorliegt. Du kannst das Finanzgericht aber nicht unmittelbar dazu zwingen.