Finanzamt erläßt keinen Einspruchsbescheid

  • Hallo,


    kann ich immer erst dann klagen, wenn das Finanzamt meinen Einspruch abgelehnt hat? Ich warte schon seit fünf Monaten auf eine Entscheidung.


    Bettina

  • Hallo,


    normalerweise kannst Du nach sechs Monaten beim Finanzgericht eine sog. Untätigkeitsklage einreichen, in der das Finanzamt zum Erlaß des Einspruchsbescheides verpflichtet wird. Sofern ein sachlicher Grund besteht, darf das Finanzamt sich aber auch länger Zeit lassen. Es muss Dir aber dann diesen Grund auch mitteilen. Frag auch mal beim Finanzamt nach. Wenn Du in einem Monat noch nichts gehört hast, frag am besten mal bei einem Steuerberater nach oder bei einem Fachanwalt für Steuerrecht und laß ggf. die Klage für Dich einreichen.


    Martin