Pauschale Lohnsteuer bei Erstattung Internetkosten

  • Hallo zusammen,


    weisss jemand wie es mit der pauschalen Lohnsteuer bei der Erstattung von Internetkosten funktioniert? Ein Freund bekommt von seinem Arbeitgeber monatlich knapp 100 DM pauschal erstattet. Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt der Arbeitgeber darauf pauschal 25% Steuer. Da die normale Steuer deutlich mehr wäre, spart mein Freund so monatlich einige Mark Steuer. Was mich wundert, ist das die Kosten nicht einzeln aufgelistet werden müssen. Angeblich reicht es einmal ein Formular zu unterschreiben, das die Kosten so anfallen. Weiss jemand wie das funktioniert??


    Gruß Else

  • Hallo Else,


    ich hab da gleich mal in der Personalabteilung nachgefragt. Die haben mir gesagt, dass das ganz neu ist. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung können neuderungs mit 25% besteuert werden.


    Zu den Aufwendungen für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate), als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs (z.B. ISDN-Anschluss, Modem, Personalcomputer).


    Beosnders interessant ist die Vereinfachungsregel: Pauschal kann der Arbeitgeber 50 Euro im Monat erstatten, wenn der Arbeitnehmer erklärt, dass er einen Internetzugang besitzt und dafür im Kalenderjahr durchschnittlich Aufwendungen in der erklärten Höhe entstehen.


    Ich habe sofort vereinabrt, dass ab 2002 50 Euro pauschal besteuert werden. Vielen Dank für Tipp!


    Viele Grüße
    Toni