ehrlich gesagt in Bezug auf die Gegenstände gar nichts. Eine einstweilige Anordnung ist hier gar nicht mehr zulässig, weil die Pfändung bereits zu einer Vermögensverschiebung geführt hat und bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sind. Du kannst Dich, sofern noch eine Entscheidung zu Deinen Gunsten ergeht, höchstens prüfen lassen, ob Dir Schadenersatzansprüche wegen Amtshaftung zustehen. Dazu müsste ein Amtsträger jedoch seine Pflichten verletzt haben.