das Gericht entscheidet hier nach Aktenlage. Das bedeutet, dass eine Klage nicht unbedingt abgewiesen werden muss. Trotzdem solltest Du bei dem Termin unbedingt anwesend sein, weil sonst die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass du den Prozeß verlierst. Das Gericht muss nämlich sonst keine weiteren Ermittlungen des Sachverhaltes mehr anstellen. Den Kläger trifft hier eine Mitwirkungspflicht.