Aus einem Wirtschaftsmagazin habe ich mir einen Artikel rausgerissen über eine Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Aktenzeichen: X 86/93) wonach bei doppelter Haushaltsführung alle Kosten für sämtliche Gespräche mit der Familie als Werbungskosten anzuerkennen sind. Hat jemand das beim Finanzamt mal durchbekommen??
L. Brodersen