Telefonkosten bei doppeltem Haushalt

  • Aus einem Wirtschaftsmagazin habe ich mir einen Artikel rausgerissen über eine Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Aktenzeichen: X 86/93) wonach bei doppelter Haushaltsführung alle Kosten für sämtliche Gespräche mit der Familie als Werbungskosten anzuerkennen sind. Hat jemand das beim Finanzamt mal durchbekommen??


    L. Brodersen

  • Hallo Frau Brodersen,


    soviel wie ich weiss, sind nur die Gebühren für ein Gespräch mit der Familie für maximal 15 Minuten abzugsfähig. Und das auch nur, wenn keine wöchentliche Familienheimfahrt vorgenommen wurde. Von dem Urteil habe ich noch nie etwas gehört.


    Gruß Bert

  • Hallo,
    das Urteile aus Niedersachsen kenne ich auch nicht. Ich habe das vor Jahres mal geprüft. Damals konnten die Kosten nur geltend gemacht werden, wenn igrendwein ein außergewöhnlicher Sachverhalt vorliegt. Zum Beispoiel Krankheit von Familienangehörigen oder besondere Probleme mit Kindern. Die Kosten für diese Telefonate können über die 15 Minuten hinaus abgesetzt werden. Mehr weiss ich leider auch nicht.


    Viele Grüße
    Georg