Zeuge kommt nicht

  • Hallo,


    was ist, wenn das Gericht zu einer bestimmten Frage einen Zeugen laden möchte, dessen Anschrift aber auch nicht ermittelt werden kann durch eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt. Kann dann das Gericht die Entscheidung treffen, ohne den Zeugen gehört zu haben?


    Andrea

  • Hallo,


    das Gericht muss zunächst versuchen, die Adresse über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Kommt es dabei nicht weiter, darf die Entscheidung auch ohne den Zeugen nach Beweislastregeln getroffen werden. Das ergibt sich aus § 76 FGO i.V.m. § 244 StPO. Nach § 244 StPO darf ein Beweiserhebung abgelehnt werden, wenn das Beweismittel unerreichbar ist.


    Hans