Kann ich am Jahresende beim Firmenwagen noch umschwenken?

  • Guten Abend,


    ich habe das ganze Jahr über brav ein Fahrtenbuch für die Privatnutzung des Firmenwagens geführt. Was ist, wenn ich am Jahresende feststelle, dass die 1Prozentregelung günstiger gewesen wäre.Kann ich das dann noch ändern?


    H. Canders

  • Hallo Herr Canders,


    das ist kein Problem. Man hat ein Wahlrecht, ob man den Privatanteil nach der pauschalen „Ein-Prozent-Methode“ oder durch Einzelnachweis über ein Fahrtenbuch berechnet. Dieses Wahlrecht besteht auch dann, wenn man das ganze Jahr ein Fahrtenbuch geführt haben. Wer am Jahresende feststellt, dass der Wert aus der Ein-Prozent-Methode günstiger ist, kann diesen Wert ansetzen. Das Wahlrecht wird erst mit der Abgabe der Steuererklärung ausgeübt.


    Viele Grüße
    Toni Bardens

  • Hallo,
    früher hatte man doch auch die Möglichkeit, den Privatanteil pauschal mit 30 Prozent zu schätzen. Gibt es diese Möglichkeit eigentlich noch?


    Werner Wassen

  • Hallo Herr Wassen,


    das geht schon seit längerem nicht mehr. Weitere Berechnungsvarianten neben Fahrtenbuch und 1Prozentregelung sind nicht mehr möglich.


    Viele Grüße
    Toni Bardens