Kindergeld auch bei Grundwehrdienst??

  • Hallo,
    im Frühjahr leistet unser Sohn seinen Grundwehrdienst bei der Bundeswehr. Bekommen wir dann eigentlich weiter Kindergeld?


    Mit freundlichen Grüßen
    Lisbeth Niemann

  • Hallo Frau Niemann,


    während der Grundwehrzeit ihres Sohnes erhalten Sie leider kein Kindergeld. Allerdings verlängert sich der grundsätzliche Anspruch auf Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus, wenn sich die Ausbildung wegen des Grundwehrdienstes verzögert.


    Viele Grüße
    Carla Seekamp

  • Das Kindergeld wird leider nicht mehr weiter gezahlt wenn Ihr Sohn Soldat wird.
    Ihr Sohn bekommt im Rahmen seinen Grundwehrdienstes alles ghestellt. ( Unterkunft, Kleidung und auch die Verpflegung ist Kostenfrei.) Daher ist es nicht möglich noch Kindergeld zu beantragen. Ihnen entstehen ja auch keine Unkosten mehr dadurch!!!!!!!!!


    MFG
    Andre Halecker