Bekomme ich meine Abfindung steuerfrei?

  • Hallo!
    Ich habe eine Fragem bei der es um einiges an Geld geht. Bei uns in der Firma läuft es nicht ganz so gutt. Weil ich mich mit dem Chef ganz gut verstehe, will er mir eine Abfindung zahlen, wenn ich mich selbständig mache. Wir wollen dann auch künftig zusammenarbeiten.
    Was mir nicht klar ist, ist ob ich auch bei so einer quasi freiwiliigen Abfindung einen Steuervorteil bekomme. Kennt sich da jemand aus?
    Gruß Bert

  • Hallo Bert,


    ist es nicht so, dass Du ohnehin nur Steuern sparst wenn du über 50 bist oder wer weiss wie lange in der Firma warst. Die Antwort auf Deine Frage würde mich auch interessieren, da bei uns auch Entlassungen anstehen.


    Viele Grüße aus Berlin
    Thomas

  • Ob auch freiwillige Abfindungen begünstigt sind, das weiß ich nicht. Den normalen Freibetrag bekommt jedoch jeder. Was Thomas meint, ist die Erhöhung. Die gibt es nur, wenn man über 50 bzw. 55 ist oder eine bestimmte Zeit dem Unternehmen angehört hat.


    Horst

  • Hallo zusammen.
    Ich bin Betriebsrätin. Da muss man sich ja leider in der heutigen Zeit mit entlassungen auskennen. Was Horst sagt, ist so richtig. Voraussetzung ist dabei immer, dass der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst hat.


    Für Bert habe ich eine gute Nachricht. Es ist unerheblich, auf welcher Rechtsgrundlage die Zahlung der Abfindung beruht. Auch Abfindungen, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hat, sind steuerfrei.


    Ich würde mir das aber zwei mal überlegen, ob das mit der Selbständigkeit eine gute Idee ist. Prüfen würde ich immer auch, ob nicht doch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht.


    Einen schönen Tag wünscht Michaela

  • Gem. § 3 Nr. 9 Satz 1 EStG beträgt der Freibetrag bei Auflösung von Dienstverhältnissen 16.000 DM.
    Weitere Freibeträge siehe § 3 Nr. 9 Satz 2 EStG.