Guten Tag,
macht es eigentlich für das Kindergeld irgendeinen Unterschied, ob man Deutscher oder Ausländer ist?
Dragi
Guten Tag,
macht es eigentlich für das Kindergeld irgendeinen Unterschied, ob man Deutscher oder Ausländer ist?
Dragi
Hallo Herr Nemerov,
bei Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Schweizern und Türken gibt es überhaupt keinen Unterschied. Andere Ausländer erhalten Kindergeld nur, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Viele Grüße
Alice
Hallo,
wie ich weiss interessieren sich viele meiner Landsleute vor allem dafür, wann man Anspruch auf Kindergeld hat für Kinder, die im Ausland leben. Kennt da jemand die Lage??
Leo
Hallo,
egal ob EWG Ausländer oder nicht. Wer nicht Inländer ist, ist Ausländer.
hier der Auszug des Gesetzes:
§62 Abs 2 des Einkommensteuergesetzes
(2) Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld,
wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung
oder Aufenthaltserlaubnis ist. Ein ausländischer
Arbeitnehmer, der zur vorübergehenden
Dienstleistung in das Inland entsandt ist, hat
keinen Anspruch auf Kindergeld; sein Ehegatte hat
Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer
Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis
ist und in einem Versicherungspflichtverhältnis zur
Bundesanstalt für Arbeit nach § 24 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch steht oder
versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch ist.