Habe ich als Ausländer Anspruch auf Kindergeld?

  • Guten Tag,


    macht es eigentlich für das Kindergeld irgendeinen Unterschied, ob man Deutscher oder Ausländer ist?


    Dragi

  • Hallo Herr Nemerov,


    bei Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Schweizern und Türken gibt es überhaupt keinen Unterschied. Andere Ausländer erhalten Kindergeld nur, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind.


    Viele Grüße
    Alice

  • Hallo,
    wie ich weiss interessieren sich viele meiner Landsleute vor allem dafür, wann man Anspruch auf Kindergeld hat für Kinder, die im Ausland leben. Kennt da jemand die Lage??


    Leo

  • Hallo,
    egal ob EWG Ausländer oder nicht. Wer nicht Inländer ist, ist Ausländer.


    hier der Auszug des Gesetzes:


    §62 Abs 2 des Einkommensteuergesetzes


    (2) Ein Ausländer hat nur Anspruch auf Kindergeld,
    wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung
    oder Aufenthaltserlaubnis ist. Ein ausländischer
    Arbeitnehmer, der zur vorübergehenden
    Dienstleistung in das Inland entsandt ist, hat
    keinen Anspruch auf Kindergeld; sein Ehegatte hat
    Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer
    Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis
    ist und in einem Versicherungspflichtverhältnis zur
    Bundesanstalt für Arbeit nach § 24 des Dritten
    Buches Sozialgesetzbuch steht oder
    versicherungsfrei nach § 28 Nr. 1 des Dritten
    Buches Sozialgesetzbuch ist.