Anzahlungen auf kommende Leistungen geltend machen

  • Kann mir hierbei jemand helfen? Ich habe im Dezember 2006 eine Anzahlung auf eine Zahnarztbehandlung geleistet. Dises wollte ich im Jahr 2007 bei meiner Steuererklärung absetzen, da ich ja auch erst in 2007 die Rechnung dafür erhalten habe. Mein zuständiges Finanzamt hat es nicht annerkannt und die Rechnung um den Betrag gekürzt. Was kann ich tun? Einspruch habe ich vorsorglich eingereicht.

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Ausgaben können nur in dem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden, in dem sie verausgabt wurden. Entsprechend sind Einnahmen in dem Jahr zu versteuern, in dem sie verinahmt wurden. Nennt sich Zufluss- bzw. Abflussprinzip und steht im § 11 des Einkommensteuergesetzes.


    Abgesehen davon: Wieso bezahlt man etwas an einen Zahnarzt, ohne dafür eine Leistung geschweige denn eine Rechnung bekommen zu haben?