"Fiktive AFA" für ETW 7 Jahre selbst bewohnt dann vermietet

  • Hallo,


    ich habe meine ETW 7 Jahre lang selbst bewohnt und erst anschließend vermietet.


    Beisbiel:


    Kauf im Jahre 1999


    Kaufpreis in 1999 100000 €


    lineare AFA über 50 Jahre = jährlich 2% von 100000€ = 20000€


    Wenn ich die Wohnung nun ab 2006 vermietet habe, bedeutet das, dass ich dann ganz einfach ab 2006 einfach nur noch 44 Jahre abschreiben kann, ausgehend von dem Buchwert, der sich durch Abzug der fiktiven Abschreibung (100000€ - (6 * 2000) = 88000€) für die Zeit der Eigennutzung ergibt? D.h. die 88000€ reduzieren sich jährlich weiter um 2000€ bis auf Nullstand.


    Oder muss die AFA Grundlage ab dem Zeitpunkt der Vermietung neu berechnet werden?


    Folgenden Text habe ich zu diesem Thema gefunden:


    Wird eine zuvor privat genutzte Wohnung vermietet, greift ab diesem Zeitpunkt die AfA auf den Buchwert der Immobilie. Der errechnet sich aus den ehemaligen Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der bisher fiktiv aufgelaufenen AfA.



    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das ist fast richtig.


    Es muss nur noch der Grund- und Bodenanteil von den ursprünglichen Anschaffungskosten abgezogen werden.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......