Hallo,
ich habe eine Lieferung durch einen Kleinunternehmer nach §19 erhalten, der in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist.
Wenn ich die Ware nun weiterverkaufe, fällt bei mir die Umsatzsteuer aber an.
Wie kann ich Vorsteuer abziehen, denn der Kleinunternehmer hat für das gleiche Gut ja schon Steuern bezahlt und ich müsste nun ja erneut auf den vollen Betrag die Steuern ausweisen. Das ist meiner Meinung nach falsch, finde aber keine Spalte bei Elster wo ich das eintragen kann.
Ich wusste bei der Bestellung nicht, dass der Händler Kleinunternehmer ist. Die Angaben in seinem Webshop sprachen immer von Preisen mit gesetzlicher Umsatzsteuer und er hat auch eine UmSt-ID angegeben.
Wenn ich nun die 19% selbst bezahle, auf meinen Endkundenpreis, lege ich ja drauf. Ich bin davon ausgegangen, den Umsatzsteuerbetrag für den Einkauf wie üblich abziehen zu können.
Soll ich selbst mir 19% Umsatzsteuer in den Kaufpreis ausrechnen und dann als gezahlte Vorsteuer anmelden, obwohl es hierfür keinen Beleg/Rechnung gibt? So wollte es das Finanzamt ja auch bei den (steuerfreien) Wareneinkäufen die ich im EU-Ausland tätige.
Der Artikel war anders leider nicht so kurzfristig zu beschaffen, und der Händler hatte einen sehr attraktiven Preis. Da dieser nun ja ohne Umstazsteuer ist, weiß ich auch weshalb der so günstig war.
mfg
Hans-Peter