Kosten für die Aufzugsanlage in den Betriebskosten

  • Hallo,


    in der Betriebskostenabrechung unserer Mietwohnung wurden uns 361,00 für die Aufzugsanlage in Rechung gestellt.


    Diese Kosten habe ich zu 95% in der EKST-Erklärung als Handwerkerkosten angesetzt. Die anderen 5% habe ich als geschätztes Kleinmaterial weggelassen.


    Diese 95% wurden vom Finanzamt auf 25% gekürzt.


    FRAGE: Wieviel Prozent kann man für Aufzugskosten die in der Betriebskostenabrechung aufgeführt sind, in der EKST-Erklärung als Handwerkerkosten/haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen ?


    Zusatz>Es handelt sich um maschinell erstellte Betriebskostenabrechungen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einzelkosten zu jeder Kostenposition ist nicht verfügbar. Da es sich um ein langjähriges Bestandobjekt handelt, fallen in der Aufzugsanlage erfahrungsgemäß nur Wartungen und Reparaturen an.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Das muss aber der Hausverwalter in seiner Betriebskostenabrechnung bescheinigen, nur er kennt anhand der Rechnungen den Lohn- und den Materialanteil.


    So gesehen sind Sie mit der Schätzung des FA gar nicht mal so schlecht gefahren.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......