Hallo,
in der Betriebskostenabrechung unserer Mietwohnung wurden uns 361,00 für die Aufzugsanlage in Rechung gestellt.
Diese Kosten habe ich zu 95% in der EKST-Erklärung als Handwerkerkosten angesetzt. Die anderen 5% habe ich als geschätztes Kleinmaterial weggelassen.
Diese 95% wurden vom Finanzamt auf 25% gekürzt.
FRAGE: Wieviel Prozent kann man für Aufzugskosten die in der Betriebskostenabrechung aufgeführt sind, in der EKST-Erklärung als Handwerkerkosten/haushaltsnahe Dienstleistungen übernehmen ?
Zusatz>Es handelt sich um maschinell erstellte Betriebskostenabrechungen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einzelkosten zu jeder Kostenposition ist nicht verfügbar. Da es sich um ein langjähriges Bestandobjekt handelt, fallen in der Aufzugsanlage erfahrungsgemäß nur Wartungen und Reparaturen an.
Danke.