Hallo,
nachfolgende Punkte sind in unserer Betriebskostenabrechung aufgeführt und wurden von uns als Handwerkerkosten/haushaltsnahe Dienstleistungen zu 100% in die EKST-Erklärung übernommen:
>Müllabfuhr
>Grubenentleerung/Kanalreinigung
>Wasseraufbereitung/-untersuchung
>Ablesung und Abrechung des Wasserzählers
Diese Kosten wurden uns im EKST-Bescheid vollständig gestrichen.
Ist das korrekt? Bzw. sind die Kosten zu einem verminderten Prozentsatz in die EKST-Erklärung zu übernehmen?
Danke.