Verweigerte Anerkennung diverser haushaltsnaher Dienstleistungen ?

  • Hallo,


    nachfolgende Punkte sind in unserer Betriebskostenabrechung aufgeführt und wurden von uns als Handwerkerkosten/haushaltsnahe Dienstleistungen zu 100% in die EKST-Erklärung übernommen:


    >Müllabfuhr


    >Grubenentleerung/Kanalreinigung


    >Wasseraufbereitung/-untersuchung


    >Ablesung und Abrechung des Wasserzählers


    Diese Kosten wurden uns im EKST-Bescheid vollständig gestrichen.


    Ist das korrekt? Bzw. sind die Kosten zu einem verminderten Prozentsatz in die EKST-Erklärung zu übernehmen?


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Die Arbeiten sind nicht haushaltsnah (sondern wurden außerhalb des Haushalts durchgeführt).


    Damit hat das FA recht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......