Erfassung von Belegen Brutto oder Netto??

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe mich gerade selbständig gemacht und möchte jetzt meine Dezemberbelege verbuchen. Muss ich den Betrag brutto oder netto in Mein Büro eingeben?


    fiktives Beispiel:


    Rechnungsendbetrag ist: 6 €, der Nettobetrag ist 5.04 € und die 19% MWST sind 0,96 €.


    Wenn ich jetzt den Beleg erfasse, was trage ich ein?


    Betrag brutto mit 6 € und beim Steuerschlüssel dann die 19 %? Oder muss ich den Betrag netto mit 5.04eingeben? Ich kann im Tutorial hierzu nichts finden? ?(


    Dank für eure Hilfe

  • Hallo surfing_fairy,


    die Antwort auf Deine Frage muesstest Du eigentlich einem Schreiben Deines Finanzamtes entnehmen koennen. Dieses erhaelst Du, wenn Du Dich bei Deiner Gemeinde als Selbststaendiger angemeldet hast.
    1. Wirst Du als Kleinunternnehmer gem. §19 UStG eingestuft, bist Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. In diesem Fall gibst Du alles (Wareneinkauf, Kostenbelege etc) Brutto inkl. USt ein.
    Du darfst dann auch keine USt (MwSt) auf Deinen eigenen Rechnung ausweisen und musst auf Deinen Rechnungen einen Hinweis auf §19 anbringen mit dem Zusatz, dass Deine Rechnung nicht zum VSt-Abzug berechtigen.


    2. Bist Du VSt-abzugsberechtigt (unterliegst nicht §19UStG), gibst Du fuer Deine Einkaeufe alles Netto zzgl USt ein.
    Auf Deinen Ausgangsrechnung wird die USt (MwSt) getrennt ausgewiesen. Es erfolgt kein besonderer Hinweis. Dieser ist insofern ja schon im gesonderten Ausweis der USt enthalten.