Zusammenveranlagung bei Trennung mit Auslandsbezug

  • Seit Mai 2008 sind meine Frau und ich getrennt, Sie hat sich ab Mai aus Deutschland abgemeldet und ist nach Laos in ihre Heimat gezogen.


    Wir möchten für das Jahr 2008 ( das Jahr der Trennung ) noch ein letztes Mal zusammen


    veranlagen. Zu diesem Zweck schicke ich ihr den Mantelbogen 2008 für die Unterschrift.


    Meine Frage:


    Können wir zusammen veranlagen, bis Mai hatte sie Steuerklasse 5 und ich die 3,


    behalte ich im Trennungsjahr die Steuerklasse 3.


    In Laos hat meine Frau keine Einkünfte,


    muß sie trotzdem die Bescheinigung außerhalb EU/EWR ausfüllen oder ist dies nicht notwendig.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Simanuel

    • Offizieller Beitrag

    Ihr könnt ganz normal Zusammenveranlagung für das ganze Jahr machen, die Bescheinigung ist nicht notwendig.
    Sie hat aber Anspruch auf einen eigenen Steuerbescheid.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

    3 Mal editiert, zuletzt von Petz ()