Hallo zusammen,
nachdem ich nach zahlreichen Foren und Gesetzen nun total verwirrt bin schildere ich hier mein Problem und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.
Folgende Situation 2008:
- 01.01.08 - 29.02.08 bezahlte Diplomarbeit, Praktikum(noch Student)
- 14.04.08-31.12.08 Arbeitnehmer
- Hauptwohnsitz je bei den Eltern
Frage: Inwiefern sind die Kosten der Diplomarbeitszeit von Januar-Februar 08
- 650 km wöchentliche (Familien/Freundin-)Heimfahrt zum Hauptwohnsitz bei den Eltern (gemischt, Mitfahrgelegenheit, Bahn, Mietwagen)
- 6 km Arbeitsweg von angemieteter Wohnung zur Arbeitsstelle
- Mietkosten (angemietete Wohnung, Jan-Feb)
- Umzugskosten
bei der Steuererklärung als Werbungskosten/ Sonderausgaben berücksichtigungsfähig?
ab April bin ich ganz normaler Arbeitnehmer, hier ist mir ganz klar dass 25 km zum Arbeitsplatz als Entfernung anzusetzen ist
Vielleicht kann mir ja jemand helfen...
mfg