Korektur Umsatzsteuervoranmeldung bei innergemeinsch.Verkehr

  • Hallo,
    hatte einen falschen Steuerschlüssel ( innergemienschaftlichen Verkehr) hinterlegt gehabt. Perioden bereits abgeschlossen. Wie kann ich eine Korrekturmeldung durchführen, das auch das Bundeszentral für Stuern akzeptiert ( in der Umsatzsteuervoranmeldung feld 41 nicht ausgefüllt ist) ?
    Wer kann mir helfen? :cry:

  • Zitat von "Behrchen"

    Hallo,
    hatte einen falschen Steuerschlüssel ( innergemienschaftlichen Verkehr) hinterlegt gehabt. Perioden bereits abgeschlossen. Wie kann ich eine Korrekturmeldung durchführen, das auch das Bundeszentral für Stuern akzeptiert ( in der Umsatzsteuervoranmeldung feld 41 nicht ausgefüllt ist) ?
    Wer kann mir helfen? :cry:


    Hallo Behrchen,
    in der abgeschlossenen Periode kannst Du nicht mehr buchen. Es sei denn, Du hast noch eine Datensicherung vor dem Periodenabschluss. Dann allerdings waeren alle Deine, nach dem Abschluss eingegebenen Daten, neu zu erfassen weil nicht vorhanden.
    Mache in der aktuellen Periode eine Stornobuchung und erfasse mit dem richtigen Steuerschluessel und in der Textzeile Hinweis auf Korrektur. Dann sende die ZM aber nicht als Korrektur sondern als neu.
    So was kann passieren und ist nicht verboten. Die Buchhaltung muss nur u.a. "nachvollziehbar" sein und das ist sie hiermit.