Hallo,
Ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch die MwSt. abziehbar?
Geht das auch, wenn ich bei der Einkommenssteuererklärung die Entfernungspauschale verwende und nicht die tatsächlichen Kosten?
Danke im Voraus.
Hallo,
Ist bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch die MwSt. abziehbar?
Geht das auch, wenn ich bei der Einkommenssteuererklärung die Entfernungspauschale verwende und nicht die tatsächlichen Kosten?
Danke im Voraus.
Selbstverständlich ist im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (sogenannte Vorsteuer) anrechenbar.
Aus der Entfernungspauschale ist keine Vorsteuer anrechenbar.
Da habe ich ja irgendwie gepennt, als ich die Frage geschrieben habe.
Ich wollte natürlich wissen, ob ich die MwSt., welche bei einem Fahrkartenkauf anfällt, als Vorsteuer angeben kann?
Aus allen Rechnungen, die auf einer betrieblich veranlassten Ausgabe beruhen und natürlich die geforderten gesetzlichen Formvoraussetzungen erfüllen, kann der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
Aus allen Rechnungen, die auf einer betrieblich veranlassten Ausgabe beruhen und natürlich die geforderten gesetzlichen Formvoraussetzungen erfüllen, kann der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.
Heißt das dann, daß ich die MwSt. der Fahrkarten zur Arbeitsstätte als Vorsteuer abziehen kann?
Sind ja betriebliche Ausgaben, oder?
Danke
Wenn Du mit Arbeitsstätte, wie zum Beispiel beim selbständigen Bauunternehmer, die Baustelle seines/Deines Auftraggebers meinst, ja.
Wir reden ja wohl beide über abziehbare Vorsteuern eines Unternehmers, oder?
Klar,
Ich bin Freiberufler.
Schon mal über einen Steuerberater nachgedacht? Zumindest im Gründungsjahr ratsam.