bei 2 Dienstleistungen: unterschiedl. USt-Behandlung?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Existenzgründer und mache mich einerseits als Berater im Automobilhandel und andererseits als Finanzdienstleister selbsständig. Erste Tätigkeit ist UST-pflichtig, letztere befreit.
    Da ich auch ein Auto brauche (gebrauchtes) und Kunden aus dem Auto-Bereich die VSt geltend machen möchten, möchte ich nicht auf diese verzichten. Kann ich dies wählen oder wie ist das Prozedere?


    Ach ja, zum Auto: ich fahre ca. 80T km/Jahr: ist es besser den mit 0,30 ct oder den tatsächlichen Aufwendungen geltend zu machen (müsste dann eine Privateinlage sein) oder als Dienstwagen mit Vst einzukaufen bei fast 100% ig dienstlicher Nutzung (ein Fahrtenbuch bei der Km-Laufleistung wäre nicht praxisnah)?


    vielen Dank für jede Antwort!


    Gruß


    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Waruim sollte die Tätigkeit als Finanzdienstleister USt-frei sein ?


    Das kann nur bei einem Versicherungsvertreter so sein.


    Bei gebrauchten Autos kann in der Regel keine VSt gezogen werden, es sei denn, der Verkäufer ist zum Ausweis der USt berechtigt.


    Bei so vielen km im Jahr ist der PKW zwingend notwendiges Betriebsvermögen, die Regelung mit den 30 Cent pro km kommt nicht in Frage,

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Und wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, wird die Privatnutzung mit der 1%-Regel versteuert.

  • Die Tätigkeit, welche USt-befreit ist, wäre in der Tat die der Vermittlertätigkeit, ja.
    Die lasse ich aber fallen.


    Der Wagen wird Mwst-ausweisbar sein, ist irgendwo eine Limitierung beim FA hinterlegt, um zwingend notwendiges BV zu werden?
    Die 1%-Regelung ist ja völlig i.O.


    Ein Bekannter sprach davon, unbedingt zu leasen, da es später immer Diskussionen mit dem FA gäbe. Ich kann mir hierauf keinen Reim machen, er begründete dies damit, dass bei Leasing immer gewerbl. Nutzung akzeptiert wird.


    Mir wäre eine Finanzierung viel lieber, wie sehen Sie dies?


    Vielen Dank,

  • Ob geleast oder finanziert macht keine Unterschied.


    0-10% betriebliche Nutzung => PKW ist zwingend Privatvermögen
    10%-50% betriebliche Nutzung => Wahlrecht, 1% kann nicht angewendet werden
    über 50% betriebliche Nutzung => PKW ist zwingend Betriebsvermögen, 1% Regel oder Fahrenbuch


    Edit: da wir hier im Bereich "Umsatzsteuer" sind, heisst es eigentlich nicht "Betriebsvermögen", sondern "Unternehmensvermögen"