Meine Frau ist russische Staatsbürgerin und hat ein Linguistik-Studium in Moskau abgeschlossen. Nun studiert sie in Deutschland BWL. Die Frage ist nun, ob dieses BWL-Studium in Deutschland als Zweitstudium zu werten ist, da davon die steuerliche Behandlung der Studienkosten abhängt:
Anerkennung als Zweitstudium=volle Absetzbarkeit der Kosten als Werbungskosten.
Wer kann mir hierzu weiterhelfen (evtl mit einschägigen Urteilen) ?
Zweitstudium bei Erststudium im Ausland ?
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