Zweitstudium bei Erststudium im Ausland ?

  • Meine Frau ist russische Staatsbürgerin und hat ein Linguistik-Studium in Moskau abgeschlossen. Nun studiert sie in Deutschland BWL. Die Frage ist nun, ob dieses BWL-Studium in Deutschland als Zweitstudium zu werten ist, da davon die steuerliche Behandlung der Studienkosten abhängt:
    Anerkennung als Zweitstudium=volle Absetzbarkeit der Kosten als Werbungskosten.
    Wer kann mir hierzu weiterhelfen (evtl mit einschägigen Urteilen) ?