Hallo,
für meinen Sohn (Studium) bekomme ich derzeit den Kinderfreibetrag. Er will sich jedoch ein Jahr Auszeit nehmen, dabei würde der Kinderfreibetrag wegfallen.
Jetzt habe ich gesehen: Der absetzbare Unterhalt ist ja deutlich höher als der Kinderfreibetrag (ca. 7600 statt 5200 Euro), dafür werden jedoch Einkünfte des Kindes über 624 Euro angerechnet, und es darf höchstens 15.500 Euro Vermögen besitzen.
1. Könnte ich die 7600 Euro als Gesamtsumme absetzen, oder müssten die tatsächlichen Unterhaltskosten nachgewiesen werden? Genügt dann der Kontoauszug (Kind erhält jährlich inkl. Miete mehr als 7600 Euro überwiesen)?
2. Ist der freiwillige Unterhalt auch absetzbar, wenn das Kind längere Zeit "nichts tut" (ich zahle ohne Rücksicht auf einen (nicht vorhandenen) Anspruch des Kindes)?
Oder sinkt dann der absetzbare Unterhalt, weil es sich keine zumutbare Arbeit sucht, und somit auch einen geringeren bzw. garkeinen rechtlichen Anspruch mehr hätte?
(Es geht NICHT um den Anspruch des Kindes, sondern um die Absetzbarkeit!)
3. Darf bzw. kann ich freiwillig auf den Kiderfreibetrag verzichten, obwohl ein Anspruch besteht (z.B. einfach kein Kindergeld beantragen), und dafür den Unterhalt absetzen, weil das für mich einen größeren Steuervorteil ergibt?
4. Kann ich die Krankheitskosten des Kindes als außergewöhnliche Belastung (bei mir) geltend machen, oder ist ein Teil der 7600 Euro dafür vorgesehen? Wenn letzteres, welche Summe muss bzw. kann es laut FA selbst tragen (ich glaube ich darf nur die Kosten absetzen, wo es sittlich geboten ist dass ich sie übernehme)?
5. Können von den eigenen Einnahmen des Kindes z.B. Werbungskosten, Sparerfreibetrag etc. abgezogen werden, damit es unter die 624 Euro kommt?
Danke!
Jochen