Hallo Zusammen,
seit Mitte letzten Jahres führe ich neben einer Festanstellung ein kleines Ust.-pflichtiges Gewerbe zum Verkauf von Spirituosen.
Für die Buchhaltung benutze ich das EÜR und Kasse 2009 mit SKR03. Soweit komme ich auch ganz gut zurecht,
nur bei folgendem Punkt ist mir noch unklar, wie ich zu verfahren habe.
Die Ware wurde innergemeinschaftlich steuerfrei bezogen.
Nun ist es ja in der Regel so, dass der Kunde gerne vor dem Kauf probiert.
Ich würde also gerne eine Flasche aus dem Bestand als Warenmuster entnehmen und diese zur Verköstigung
an mehrere potenzielle Kunden weitergeben.
Mir ist in diesem Fall nicht klar, ob es sich um eine zu versteuernde oder steuerfreie Entnahme handel.
Wäre das Konto 8919 oder 8900 für diesen Vorgang korrekt?
Ist es überhaupt eine Entnahme für Zwecke ausserhalb des Betriebes?
Vielen Dank,
Grüsse Patrick