Ebay-Rechnung als Kleinunternehmer buchen (ohne USt-IdentNr.)

  • Moin zusammen,


    ja, ich weiß dass das Thema schon recht häufig auf dem Tisch war und ich schwöre, dass ich mir alle ähnlichen Beiträgen zu diesem Thema schon komplett durchgelesen habe - dennoch hat es mir leider noch nicht den Durchblick gegeben.
    Ich bin Kleinunternehmerin, führe nach §19 UStG Abs. 1 keine Umsatzsteuer ab und habe im Programm "Mein Büro" den kleinen Kontenrahmen für die EÜR eingestellt.
    Nun meine Frage, wie kann ich in diesem Kontenrahmen die Ebay-Rechnung buchen - vorher habe ich sie immer unter "sonstige Aufwendungen" reingepackt - da aber ja noch nachträglich Steuer hierfür abgeführt werden muss, da die Rechnung aus Luxemburg stammt, fehlt mir im kleinen Kontenrahmen irgendwie das passende Konto hierfür.
    Bei Ebay bin ich nicht als nettoberechtigt eingestellt, da auch keine USt-IdentNr. und erhalte die "Brutto-Rechnung mit 15% Luxemburgerischer Steuer".


    Es wäre suuuuper klasse, wenn mir hier jemand einen Denkanstoss geben könnte - wahrscheinlich blockiert da einfach nur etwas bei mir.


    P.S. In den FAQ oben sind die Dateianhänge für die Anleitung leider für mich nicht mehr findbar - wahrscheinlich aber auch die Verbuchung mit dem großen Kontenrahmen?


    Viele Grüße,
    Kathrina

  • da aber ja noch nachträglich Steuer hierfür abgeführt werden muss,


    Soweit schon richtig. Aber ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es sogenannte Erwerbsschwellen gibt. D.h. ein Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG wird solange wie eine Privatperson behandelt, solange der Wert der Waren, die er aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten jährlich bezieht den Betrag von € 12.500,00 nicht überschreitet. Erst nach Überschreitung dieser Erwerbsschwelle wird der Kleinunternehmer dann wie ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer behandelt.
    Und ich denke einmal, dass Deine ebay-Gebühren unter dieser Schwelle bleiben.


    Daher einfach einmal beim FA anrufen und nachfragen, ob es diese Erwerbsschwelle noch gibt.


    Wenn Nein, dann können wir uns immer noch überlegen, wie man das in der Steuervariante2 verwirklichen kann, bzw. den Support fragen, wie Buhl sich das vorstellt.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Moin nochmal,


    ganz lieben Dank für die Antwort.
    Mit Deiner Vermutung, dass die Gebühren unter 12.500 € bleiben hast Du absolut Recht
    :D Daher hatte ich auch schon mit der Erwerbesschwelle geliebäugelt, aber diese gilt leider nur für den Erwerb von Waren und die Ebay-Gebühren werden als "sonstige Leistungen" eingestuft (§ 13b UStG) -also bin ich wirklich in dem Fall Steuerschuldner und muss dass da irgendwie reinquetschen :thumbdown: Da wird dann auf jeden Fall eine nette Nachzahlung auf mich zukommen...


    Viele Grüße,
    Kathrina

  • Und nochmal Moin,


    nach 3 Stunden verzweifeltem Grübbeln habe ich es glaub ich:


    - Ebay-Rechnungen als normale Ausgabe buchen (durch den vereinfachten, kleinen Kontenrahmen)
    - Beträge der Rechnungen addieren und in Anlage UR (unter Punkt Leistungen nach §13b) der Umsatzsteuerjahreserklärung reinpacken - daneben dann die entsprechenden 19% reinschreiben - et voilá


    Die Abgaben hierfür muss ich ja jetzt noch gar nicht in "Mein Büro" buchen, da es noch gar nicht angefallen ist, sondern erst in diesem Jahr anfällt - also erst im Moment, wenn das FA die Zahlung erhält.
    Ich glaube, ich hatte nur einen Denkfehler, da ich in der Ausbildung immer im großen Kontenrahmen gebucht habe und jetzt alles mögliche buchen will, was ich im kleinen und ohne USt-IdentNr. im Vorhinein gar nicht brauche.
    Ich bezahle ohne die Nummer dann halt nur doppelt (15% und hier nochmal 19%). Vielleicht wäre es da sinnvoll doch noch die Nummer zu beantragen...


    So, nun kann ich halbwegs beruhigt schlafen gehen.
    Viele Grüße,
    Kathrina

  • Meine Empfehlung: Lasse Dir das vom Buhl-Support verifizieren. Die müßten Dir einen Lösungsweg vorgeben können. Einfach mal ne Mail schreiben.
    Antwort bitte hier posten