Pool-Abschreibung: Kauf von Privaten Girokonto

  • Guten Morgen,


    ich hoffe das Thema war nicht schon. Ich habe dazu nichts gefunden.


    Eins Vorweg; Ich handele gemäß der Kleinunternehmer-Regelung und habe für das gewerbliche ein extra Girokonto.


    Nun Ich habe mir eine Neue Kamera für 749 Euro Brutto gekauft. Diese habe ich aber mit meinem Privaten Girokonto bezahlt.


    Kann ich jetzt trotzdem Abschreibungen machen. Oder muss ich erst eine Privateinlage und dann wieder eine Auslage machen?


    Oder wie kann ich das machen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Mark

  • Nein, Du musst keine Einlage machen, da Du nicht verpflichtet bist, ein separates Geschäftskonto zu führen. Dies dient nur der Übersichtlichkeit. Es ist natürlich unglücklich, wenn man ein Geschäftskonto hat und geschäftliche Einkäufe über das Privatkonto bezahlt.


    Im Zweifel einen Steuerberater fragen.

  • danke, davon mal abgesehen dass ich das nicht über mein Geschäftskonto gar nicht bezahlen hätte können. Deshalb meine Idee mit der Einlage.


    Also kann ich das ganz normal abschreiben? Auch wenn ich keine dazugehörigen kauf im Programm habe?


    Gruß


    Mark

  • Also kann ich das ganz normal abschreiben? Auch wenn ich keine dazugehörigen kauf im Programm habe?


    Die Frage verstehe ich nicht.
    Selbstverständlich muss eine Ausgabe verbucht werden, denn schließlich hat ja eine Ausgabe stattgefunden. Das kann man aber z.B. über das Verrechnungskonto bewerkstelligen.

  • :arrow: Finanzen :arrow: Kasse/Bank :arrow: Verechnungskonto :arrow: Neue Ausgabe :arrow: Betrag 749 € :arrow: Buchungskategorie Einkauf von Anlagengut
    und bitte noch hier lesen.

  • Es ist keine Ausgabe im klassischen Sinn, sondern eine (Pool-)Abschreibung und wird über 5 Jahre abgeschrieben. Inwieweit die Abschreibungen bei den Auswertung mit berücksichtigt werden, weiß ich nicht.
    Bitte beim Support nachfragen.

  • Achtung aber: Werden Betriebsausgaben über ein (eigentlich ansonsten) privates Girokonto bezahlt, dann wird dieses private Konto zu einem de-facto-betrieblichen Konto. Das bedeutet, dass dieses Konto dann auch von einem Betriebsprüfer des Finanzamtes bei einer Außenprüfung geprüft werden kann. Schon eine einzige private Zahlung reicht aus, dass das Konto seine "Privat-Eigenschaft" verliert.


    (Auskunft eines Betriebsprüfers des Finanzamtes Stuttgart)