Ausbildungskosten vs. Fortbildungskosten

  • Ausbildungskosten (meine Frau ist im Erststudium) sind im Gegensatz zu Fortbildungskosten ja nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro absetzbar.


    Nun bin ich in der Steuererklärung im "Sparbuch" nach Eingabe aller studiumsbezogenen Ausgaben wie Fahrtkosten, Studiengebühren und Lernmaterial bereits über diesen Betrag hinausgekommen (derzeit 7.200 Euro) - das Sparbuch scheint aber im "Sparometer" munter weiterzurechnen - meine zu erwartende Steuerrückzahlung steigt und steigt. Dabei sollte das Sparometer doch eigentlich nicht mehr weiter laufen, sobald die 4.000 Euro Ausbildungskosten erreicht sind.


    Oder war es falsch, diese Ausbildungskosten unter "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen" >>> "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern - Ehefrau" >>> "Fortbildungskosten" einzutragen, weil das Programm nun davon ausgeht, dass es sich bei unseren Ausbildungskosten um Fortbildungskosten handelt und diese ja wie Werbekosten behandelt werden (sodass bei 4.000 Euro nicht Schluss wäre)?


    In dem Fall frage ich mich allerdings, wo ich die Ausbildungskosten sonst hätte eintragen sollen. Denn einen gesonderten Punkt "Ausbildungskosten" finde ich nicht...