Kinderkrankengeld wo eintragen/angeben?

  • Hallo zusammen,


    habe eine Frage habe 2008 hin und wieder Kinderkrankengeld von der Krankenkasse bezogen, wo genau gibt man in der Software (WISO Sparbuch 2009) diese Beträge mit Zeiten etc. an? ?(



    Vielen Dank für Eure Antworten


    -Sebastian-

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zunächst mal die Frage: Was heißt denn "Kinderkrankengeld"?? Ich kenne nur den Ausdruck "Krankengeld".


    Musst oder willst Du eine Steuererklärung abgeben? Wenn ja, dann gehört das Krankengeld in die Zeile 27 der Anlage N.


    Angaben über die Zeiten der Nichtbeschäftigung werden in Zeile 28 derselben Anlage gemacht.


    Gruß, Hermann


    Tippfehler-Änderung

  • Hallo,


    mich treibt gerade dieselbe Frage um - wo trage ich das Kinderkrankengeld ein?
    Kinderkrankengeld bedeutet, dass ich eine Lohnersatzleistung von der Krankenkasse bekommen habe, weil ich mein krankes Kind betreut habe. Dafür stehen jedem Elternteil 10 Tage / Jahr zu.
    Nun letztes Jahr habe ich das ganze unter "Lohnersatzleistungen" eingetragen - dieses Jahr unter dem Punkt "Lohnersatzleistungen bei Nichtbeschäftigung" (den letztjährigen Menüpunkt "Lohnersatzleistungen" gibt es nicht mehr...)
    Nun rüffelt mich die Software allerdings bei der Plausibilitätsprüfung, warum ich denn arbeiten war und gleichzeitig Lohnersatzleistungen für Zeiten der Nichtbeschäftigung bezogen habe - also wo ist der korrekte Platz zum Eintragen? Hat jemand einen Tip?


    Danke im Voraus.


    P.S.
    Dazu noch eine Anmerkung am Rande: ich benutze seit 12 Jahren das Wiso-Sparbuch - bin soweit zufrieden damit. Was mich nur total annervt ist, dass quasi jedes Jahr die Benutzeroberfläche / Benutzerführung / Menüstruktur verändert wird und man erstmal nichts mehr wiederfindet. Ich bin mitlerweile echt am Überlegen, mir mal alternative Produkte anzusehen, ob die solch einen Blödsinn auch treiben - ggf. bin ich auch bereit zu wechseln.

  • Da steht sicher wg der Kinderbetreuung kein U, weil es sich ja nicht um eine Unterbrechnung des AV handelt.


    Der Betrag gehört auch nicht in die Lohnersatzleistungen wg Nichtbeschäftigung, sondern in die anderen Lohnersatzleistungen (Mantelbogen!)

  • Zuerst mal danke für die Antworten. Soweit schon klar, dass es unter "Lohnersatzleistungen" gehört, nur wo verbirgt sich die Eingabemaske dafür im aktuellen Sparbuch 2009...???

  • Im Mantelbogen (Seite 2) in der Zeile 41 in die weißen Felder zu "Ehemann oder Ehefrau" klicken.


    Danach öffnet sich die Eingabemaske zu den "Einkommensersatzleistungen", die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.


    Hallo All,


    ich hänge mich hier gleich noch mal mit an. Meine Tochter war voriges Jahr 1 Tag krank, für den ich Krankengeld bekommen habe. Nun wollte ich die Eingabe wie oben beschrieben vornehmen, konnte den Betrag auch erfassen, bekomme nun aber die gleiche Fehlermeldung... Entgeltersatzleistungen obwohl gearbeitet... Ein Formular R finde ich auch net ?( Welchen Betrag muss man denn erfassen. Habe von KK eine Bescheinigung erhalten, auf der der Betrag Brutto u. nach Abzug der Beiträge f. Renten, ALV und PV ausgewiesen wird. Also Bruttu o. netto.


    Wenn ich den Kranktag noch richtig hinbekomme bin ich fast durch :)


    Danke schon mal für Antworten


    Sika

  • Stimmt - ich habe es gestern abend auch genau so :


    "Im Mantelbogen (Seite 2) in der Zeile 41 in die weißen Felder zu "Ehemann oder Ehefrau" klicken.
    Danach öffnet sich die Eingabemaske zu den "Einkommensersatzleistungen", die dem Progressionsvorbehalt unterliegen."


    gemacht - und lande immer wieder in den Eingabefeldern für die Lohnersatzleistungen bei Nichtbeschäftigung, was dann logischerweise zum Meckern bei der Plausibilitätsprüfung führt...


    Also, wenn nicht noch jemand einen guten Hinweis hat, habe ich für mich beschlossen, es dort stehen zu lassen - dann muss es sich der Finanzbeamte halt irgendwie sortieren - der will sein Geld ja auch verdienen :))


    Zumindest ist 'nen Posten, der mir nicht irgendwie zum Nachteil gereicht - zumindest laut Programmberechnung nicht - also aus meiner Sicht nicht so wichtig...!

    • Offizieller Beitrag

    Sika


    Es ist der Bruttobetrag der KK anzugeben und die Bescheinigung der Steuererklärung beizufügen. Die Anlage R brauchst Du nicht zu suchen. War ein Fehler meinerseits, den ich in Anlage N geändert habe (siehe oben).


    Wichtig ist, dass das sog. Kinderkrankengeld in die Steuererklärung eingetragen wird. Dabei spielt es letztendlich auch keine Rolle, ob die Eintragungen im Hauptvordruck oder in der Anlage N erscheinen; das FA kommt schon klar damit.


    Habe mal eine Probe mit meiner Software durchgeführt: Trage ich nun in Zeile 41 des Mantelbogens den Sachverhalt ein, so wird das Ganze automatisch in die Zeilen 27 und 28 der Anlage N übernommen, natürlich nur dann, wenn auch eine Anlage N angelegt wurde.