Wareneingänge aus der EU

  • Solche Frage mag ich...


    1. Welche Steuer ist denn gemeint?
    2. Ein Kleinunternehmer hat mit Umsatzsteuer zB nicht zu tun
    3. Wareneingänge aus der EU sollten an sich ohne USt berechnet worden sein...

  • Dann ist die Rechnung falsch.
    Punkt.
    Da gehört keine Ust drauf, weil es sich um eine stfrei innergem Lieferung handelt.



    Nachtrag: Vielleicht sollten wir erst mal klären, was Du bist. Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder regelbesteuerender Unternehmer?

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  • Kleingewerbetreibender ist nicht gleich Kleinunternehmer.
    Vielmehr existiert der Begriff "Kleingewerbetreibender" im Steuerrecht nicht, wird aber umgangssprachlich für alles mögliche verwendet.


    Nachdem Du immer von "netto" und "brutto" sprichst, und diese Begriffe für den Kleinunternehmer ohne Bedeutung sind, war das nicht so klar!


    "Hier" läuft das dann "mit der Steuer" so wie bei Einkäufen in D auch.