Wie Kleine Anlagen wie Scanner "Verbuchen"

  • Hallo,


    Ich habe mehrere Sachen nach der Gründung gekauft unter anderem Einen Scanner für 60€, 35€ Gewerbeanmeldung... Wie verbuche ich des in mein Büro?
    Ich Hätte das Jetzt So gemacht.
    35€ Gewerbeanmeldung -> Ausgaben aus der Kasse
    60€ Scanner -> Anlage -> 480 Geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150€ -> Abschreibung 4860 auf geringwertige wirtschaftsgüter und Nutzungsdauer 0 Jahre.


    Lieg ich so richtig?


    Und wen ich ich die Kasse was einzahle -> Privateinlage buche ich des als Umsatsteuerfreie Einnahme?

  • Lieg ich so richtig?

    Ja

    Privateinlage buche ich des als Umsatsteuerfreie Einnahme?

    Nein, das würde ja bedeuten, dass die Privateinlage Deinen Gewinn erhöht. In der Steuervariante2 lautet die Kategorie "nicht betriebsrelevant", da eine Privateinlage sich EÜR neutral auswirkt.

  • Der Scanner gehört unter Umständen in den Sammelpool, da kein eigenständiges Wirtschaftsgut.
    Diese Frage entweder bei einem Steuerberater abklären oder die Frage im Forum Unternehmen und Steuern posten.

  • Danke,


    Hab auch noch ein HBCI Keypad für 40€ und Wiso Mein Büro. Das Keypad wird wohl wie der Scanner behandelt aber Mein Büro wir als EDV Software bezeichnet aber die Abschreibung nicht... wozu zählt diese? 4822 Abschreibung auf imateriele gegenstände?

  • Hallo nolive,


    bitte einmal hier lesen.


    Ich empfehle Dir hinsichtlich der Abschreibungen fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.