Nicht steuerbare Leistung i.S.d. UStG § 3a, Abs.2, Nr.3a

  • Servus,
    ich benutze WISO Mein Büro 2008 und jetzt 2009.
    Als "Art der Steuerlichen Verbuchung" habe ich vor einem Jahr "Variante 3 SKR03" eingestellt.


    Ich bin Tontechniker und Art Gewerbes ist Einzelunternehmer.


    Ich arbeite als Tontechniker bei Toureen und Einzel Events auch im Europäischen und Nicht Europäischen Ausland.
    Für deutsche wie auch für Europäische Kunden (Beschallungsfirmen und Künstler).


    Die Deutschen Beschallungsfirmen erhalten für die im Ausland getätigten/ausgeführten Jobs Veranstaltungstage eine gesonderte Rechnung ohne MwSt.
    Mit dem Hinweis "nicht steuerbare Leistung i.S.d. UStG § 3a, Abs.2, Nr.3a " auf der Rechnung.


    Da ich eine entsprechende Auswahl oder Hilfestellung nicht gefunden habe, habe ich mir bis jetzt auf folgende Weise beholfen:


    - Ich habe einen Artikel angelegt " Dienstleistung - Tontechnische Betreuung im Ausland", MwSt-Satz 0%, Einheit Tag, VK-Netto EUR 230. VK-Brutto EUR 230.
    - Als Zusatz gebe ich auf der Rechnung an: "Nicht steuerbare Leistung i.S.d. UStG § 3a, Abs.2, Nr.3a "


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    Nun zu den Fragen:
    1) Ist dies der richtige Weg?
    2) Werden somit auch Umsatzsteuervornameldung, Umsatzsteuererklärung und EÜR automatisch richtig erstellt?
    3) Muß ich bei den "Artikel Stammdaten ->Sonstiges -> Spezielle Fibu Erlöskonten" bei "0% MwSt" noch ein anderes Konto anwählen (steht derzeit auf Standard)?
    4) Wenn ich es ganz anders machen muß bitte eine EINFACHE Erklärung, wäre sehr nett!!


    Ist es wirklich nicht möglich Daten von Mein Büro ins Wiso Sparbuch zu Übernehmen?
    - Da Im Sparbuch zumindest in der EÜR Daten importiert werden können und Mein Büro fähig ist EÜR zu erstellen, sollte es doch eigentlich kein großer Aufwand sein einen entsprechenden Export der Daten aus Mein Büro zu Programmieren.


    Vielen Dank für das Lesen und evtl. Antworten.


    PS.: Kann nichtmal jemand ein Volksbegehren starten für die Vereinfachung und Verkleinerung des Steuerrechtes auf max 2 DIN A4 Seiten in Umgangssprache. Mit Internet und z.B. Bild Zeitung oder so sollte es doch eigentlich kein Problem sein.


    Besten Dank
    Bob ?(

  • Den Weg, den Du gehst ist mit Einschränkung falsch, da Artikel mit 0% Steuerschlüssel in der Regel immer als Betriebseinnahme eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG gebucht werden.
    Beim Erstellen einer Rechnung gibt es den Reiter "Erweitert". Dort lassen sich unter Sonstiges abweichende Erlöskonten einstellen. Diese solltest Du mit einem Steuerberater durchgehen, ob da nicht ein Lösungsansatz für Dich dabei ist. Der von Dir zitierte § 3 ... des UStG ist nicht dabei, allerdings legt dieser auch nur den Leistungsort fest. Unter Umständen passen die Fälle: "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbaren Umsätzen, offen" bzw. "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbaren Umsätzen, offen". Das hätte den Vorteil, dass dann die richtigen Konten in MB angesprochen werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    bolender

    Kann nichtmal jemand ein Volksbegehren starten für die Vereinfachung und Verkleinerung des Steuerrechtes auf max 2 DIN A4 Seiten in Umgangssprache. Mit Internet und z.B. Bild Zeitung oder so sollte es doch eigentlich kein Problem sein.

    Glaub ich nicht!. Den Merz mit seiner Bierdeckelsteuererklärung hat man schließlich auch in den Herbst geschickt. Und jetzt noch xx-tausende Behördenmitarbeiter arbeitslos machen - das geht nun wirklich überhaupt garnicht. ;)

    Mein Tipp zum persönlichen Erfolgserlebnis: Nicht kirre machen lassen - komplizierte Probleme haben zumeist eine einfache Lösung ;) .
    Gruß
    Burki

  • Ich glaube bei einem Volksbegehren ist die Regierung aber Verpflichtet zu Reagieren. Anders als bei Wahlversprechen.
    Und für die Behördenmitarbeiter gibt es ja auch noch genug zu tun, z.B. Verschrottungprämie u.s.w.


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    Das mit dem abweichenden Erlöskonten habe ich ja auch schon gesehen, evtl. hat hier ja schon jemand Erfahrung was dort anzuwählen ist. Oder ob hierfür auf irgendeine weise ein neuer Auswahlpunkt z.B. "Nicht steuerbare Leistung i.S.d. UStG § 3a, Abs.2, Nr.3a" mit Zuordnung erstellt werden muß.


    Ich bin ja mit Sicherheit nicht der einzige International arbeitende Tontech. der MeinBüro benutzt.


    Für die ersten Antworten schon mal BESTEN DANK, das kalppt ja sehr schön hier.


    Bob

  • Hi,


    ich ringe gerade auch mit demselben Problem. Habe auch das FA angerufen wie das auf der Voranmeldung aussehen soll und man sagte mir, diesen Umsatz sollte man auf dem Formular unter 41 rauschreiben (es sind Steuerfreie innergem. Lieferungen § 4 Nr.1 UStG). das habe ich bei der Rechnung auch angegeben, aber es taucht trotzdem nicht im Formular auf. Hmmm


    Ich bin echt langsam am verzweifeln....



    Ah so und jetzt habe ich noch gelesen, dass dieses § sich nur auf Warenverkehr bezhiet und für Dienstleistungen(was ich anbiete) das §3 regelt. nun ist alles falsch! und sowas ist gar nicht wählbar....




    gruß an alle ?(

  • "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbaren Umsätzen, offen" bzw. "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbaren Umsätzen, offen".

    Das könnte Euer Weg zum Glück sein.


    Wenn ihr die Rechnung erstellt, dann zum Reiter Erweitert wechseln.
    Dort dann die entsprechenden Einstellungen vornehmen. Wichtig ist, dass die Einstellung in den Feldern Abweichendes Erlöskonto MwSt-frei und Abweichendes Erlöskonto voller MwSt-Satz bzw. ...halber MwSt-Satz identisch ist.


    In der UStVA werden diese Beträge dann in der Zeile 42 "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland).