Gründerzuschuss eintragen?

  • Ich habe für 2008 Gründerzuschuss erhalten laut dem Schreiben der Argentur für Arbeit:

    Zitat

    Der Gründerzuschuss ist steuerfrei. Er wird auch nicht bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt (Progessionsvorbehalt).

    und diesem Beitrag:1. bis 3 absatz
    ist dieser ja steuerfrei *freu*.
    nur muss ich den trotzdem irgendwo angeben? wenn ja wo?


    Vielen Dank

  • Vielen Dank. Hätte ja sein können, das das FA trotzdem über den umsatz bescheid wissen will.
    so ein Punkt wie z.B.: Nicht zu versteuerndes Ausergewöhliches Einkommen.


    Aber Vielen Dank dann weiß ich bescheid. Das is ja echt toll *g*