Eintragung Dienstwagen Privat- und Dienst-Kilometer

  • Hallo,


    über die Suchfunktion habe ich nichts brauchbares gefunden. Ich verstehe nicht, wie und wo ich meinen Dienstwagen für 2008 eintrage.
    Ich bin Außendienstmitarbeiter mit Home-Office und habe somit keine Fahrtstrecke zur Arbeit. Mein AG versteuert pauschal 1% abzüglich Eigenanteil zur Leasingrate für Sonderausstattung.
    Für 2008 habe ich ein Fahrtenbuch über die Spesenabrechnung geführt, dass mir die Summe der gefahrenen privat- und Dienstkilometer angeben wird. Mein AG erstellt mir eine Übersicht mit Privat- und Dienst-km, sowie die tatsächlichen Kosten.


    Rein rechnerisch müsste ich mit den tatsächlichen Kosten günstiger sein, aber wie und wo trage ich das in der neuen Wisoversion ein?
    Ich finde keinen Punkt Dienstwagen. Wie trage ich Privat und Dienst-km ein?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stephan,


    um das zu beantworten zu können, fehlen noch ein paar Informationen? Wer übernimmt die Betriebskosten (Versicherung, Benzin, Inspektion, Werkstatt, Reifen usw.) für den PKW. Du oder dein AG? Was willst du bei deiner Steuererklärung geltend machen?


    Gruß Haubi

  • Hallo Haubi,


    die Betriebskosten für den Wagen übernimmt mein AG.
    Allerdings ist mein privater Anteil sehr gering, so dass es für mich vielleicht günstiger wäre, anstelle der 1%, die tatsächlich privat gefahrenen angebe und so einen Teil wiederbekommen kann.
    Geht das oder habe ich da was falsch verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrzeugkosten kannst du im WISO Sparbuch in der Einkommenssteuererklärung im Menü "Verwaltung" - "Fahrzeuge" nach dem unten beschriebenen Schema ermitteln. Dann gehst du hin und berechnest an Hand der dienstlichen und privaten km den Jahrebetrag und vergleichst das mit den realen Kosten der 1%-Regel (1% des Listenpreis mal 12 und dann davon den Wert unter Berücksichtigung deines perönlichen Steuersatz)


    Hier der Abschnitt aus der Hilfe im WISO Sparbuch:


    Firmenwagen: Geldwerter Vorteil
    Die Finanzverwaltung sieht in der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen einen so genannten geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Für Berechnung und Ermittlung der Höhe dieses Vorteils können Sie seit 1996 zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
    1. Pauschale Methode
    Fahrten zur regelmäßigen Betriebsstätte: Der monatlich zu versteuernde Vorteil wird auf Grundlage von Listenpreis, Einfachentfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, der Anzahl der Monate, in denen der PKW für Fahrten zum Betrieb genutzt wurde, sowie dem gesetzlich vorgegebenen Prozentsatz von 0,03 % ermittelt.
    Familienheimfahrten: Der zu versteuernde Vorteil wird auf Grundlage von Listenpreis, Einfachentfernung zwischen den Wohnungen, der Anzahl der Fahrten sowie dem gesetzlich vorgegebenen Prozentsatz von 0,002 % ermittelt.
    Übrige Privatfahrten: Für alle anderen Privatfahrten wird ungeachtet der tatsächlichen Fahrleistung der geldwerte Vorteil monatlich mit 1 % des Listenpreises bzw. als Jahresbetrag mit 12 % des Listenpreises angesetzt.
    Wichtig: Wenn Sie sich für diese Methode bei den Fahrten zur Arbeitsstätte entscheiden, sind Sie auch bei den übrigen Privatfahrten daran gebunden.
    2. Ansatz der tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs
    Entscheidungshilfe:
    Wir haben für Sie eine Entscheidungshilfe zur Wahl der für Sie günstigeren Möglichkeit vorbereitet. Folgende Angaben werden benötigt:
    Listenpreis des Firmenwagens. Unter Listenpreis wird die Preisempfehlung des Herstellers einschließlich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung verstanden. Einzubeziehen sind auch Zuschläge für Sonderausstattungen. Nach den LStR gilt diese Regelung für Neuwagen, gebraucht erworbene PKW und für ein Leasingfahrzeug. Nicht einzubeziehen sind die Kosten für ein Autotelefon und Sonderausstattungen, die in speziellen Fällen zur Sicherheit einer Person dienen (Panzerung, schusssicheres Glas etc.).
    Die gesamte Fahrleistung des PKW für das Jahr: Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte; Dienstfahrten; Privatfahrten. Für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte wird die Einfachentfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benötigt. Sollten Sie nicht täglich zur Arbeitsstätte fahren, geben Sie die tatsächliche Anzahl der Fahrten während des ganzen Jahres an. Die Fahrleistungen im dienstlichen und im privaten Bereich werden geschätzt
    Laufende Betriebskosten: Kfz-Steuer; Haftpflichtversicherung; übrige Fahrzeugversicherungen; Reparatur- und Wartungskosten
    Zinsen für Anschaffungsdarlehen
    Kosten für Betriebsstoffe, vor allem Benzinkosten; werden für alle übrigen Aufwendungen Nachweise erbracht und liegen Aufzeichnungen über die dienstlich gefahrenen Kilometer vor, so kann der Aufwand für Benzin geschätzt werden. Vertretbar ist es zum Beispiel, den Benzinverbrauch entsprechend der Herstellerangabe zugrunde zu legen. Außerdem ist der Benzinpreis je Liter zu schätzen.
    Beispiel:
    Benzinverbrauch je 100 km = 10 l
    durchschnittlicher Benzinpreis je l = 1,02 €
    gefahrene km im Jahr = 30.000 km
    Die geschätzten Benzinkosten belaufen sich dementsprechend auf 3.060 €.
    Abschreibungen:
    Die Abschreibungen rechnet das Programm; dabei werden die Jahresabschreibungen nach der linearen Methode ermittelt, die sich bei einer Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen von 6 Jahren ergibt.
    Fahrtenbuch:
    Grundlage zur individuellen Ermittlung der PKW-Kosten ist ein Fahrtenbuch. Dieses muss nach LStR 2002 Abschnitt 31 Abs. 8 folgende Angaben enthalten:
    1. Bei Dienstfahrten:
    Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Dienstfahrt (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit),
    Reiseziel und Reiseroute,
    Reisezwecke und den aufgesuchten Geschäftspartner,
    2. bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte:
    Ein Vermerk, dass eine solche Fahrt - täglich - stattgefunden hat.
    3. Privatfahrten:
    Für Privatfahrten genügt die Kilometerangabe.
    Weitere Anforderungen:
    Die Führung des Fahrtenbuchs kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum beschränkt werden. Das Fahrtenbuch muss für jedes Jahr geführt werden, ohne zeitliche Unterbrechung.
    Hochrechnung der Autokosten
    Die Hochrechnung der Pkw-Kosten dient natürlich nicht zur Vorlage beim Finanzamt; sie soll Ihnen vielmehr anzeigen, ob sich der mit dem Führen eines Fahrtenbuches verbundene Aufwand überhaupt lohnt.

  • Erstmal Danke für deine Hilfe....


    Angenommen, die Fahrtenbuchmethode ist günstiger und ich habe unter Fahrzeuge die KOsten eingetragen.
    Dadurch ergeben sich doch die Kosten pro km.
    Wenn ich jetzt nur 4000 km privat und den Rest dienstlich gefahren bin, muss ich das nur noch angeben...
    Wie und WO trage ich jetzt die dienst- und privat Kilometer ein?

    • Offizieller Beitrag

    Da kannst du bei nach meiner Meinung bei deiner Steuererklärung nichts machen, bzw. die Kosten kann man nirgendwo eintragen.


    Der Sachverhalt ist so, du nutzt ein Fahrzeug deines Arbeitgebers und der Vorteil für deine Privatfahrten wird mit 1% Regelung versteuert. Das heißt der Betrag kommt auf dein Brutto drauf und wird vom netto abgezogen. Somit ist der Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung in der Ziffer 3 - Bruttoarbeitslohn enthalten. Du errechnest die tatsächlichen Kosten pro km mit z.B. 0,60€, dann wäre bei 4.000 km der zu versteuernde Vorteil 2.400 €.


    Jetzt muß der Betrag des Geldwerten Vorteils vom Brutto abgezogen werden und die 2.400 wieder dazu addiert.


    Diese Rechnung mußt du leider auf Blankopapier machen (Excel) und dir das Ganze vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Dann mit der Steuererklärung und Fahrtenbuch einreichen.


    Lohnt sich das wirklich? Errechne am besten erstmal die km-Satz. Tipp in der WISO Einkommensteuererklärung im Menü "Extra" - "Rechner" - "Pauschalregl... oder Fahrten.."


    Dann siehst du erst mal was das bringt.


    Gruß Haubi