Kleinunternehmer + Anschaffungswert brutto oder netto

  • Hallo,


    so bin jetzt das erste Mal vor meiner Steuererklärung im alleingang. Kleingewerbe ohne UST (Mediengestalter)


    Und hätte zwei Fragen:


    a) Anschaffungswert mit Brutto- oder Nettobetrag verbuchen
    (im Formular steht ja Netto und aus dem Onlinekonto wird auch netto übernommen)


    b) Abschreibung im Detail für Workstation + 1 Jahr später 24" Monitor


    02.05.2006 Workstation 2.403,02 €


    Abschreibung 2006: 334,02 € (Anteilig auf Monate)
    2007: 801,01
    2008: 801,01
    2009: 266,99


    So wie schaff ich es jetzt den Monitor 04.01.2007 mit 1115,00 € auch anteilig hinzu zu fügen.
    Gehe ich auf ANLAGEGUT - NEU und gebe die Monitordaten ein kommt folgende Tabelle:


    2006: 534,01
    2007: 1202,41
    2008: 1336,21
    2009: 445,39


    oder muss ich jetzt noch mal manuell anpassen?

  • a) Anschaffungswert mit Brutto- oder Nettobetrag verbuchen (im Formular steht ja Netto und aus dem Onlinekonto wird auch netto übernommen)

    Abschreibungen werden grundsätzlich vom Nettowert vorgenommen - einzige Ausnahme: "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes rechnen - wie bei allen anderen Einnahmen und Ausgaben auch - mit Bruttowerten.

    So wie schaff ich es jetzt den Monitor 04.01.2007 mit 1115,00 € auch anteilig hinzu zu fügen.
    Gehe ich auf ANLAGEGUT - NEU und gebe die Monitordaten ein kommt folgende Tabelle:

    :arrow: Stammdaten :arrow: Anlagenverzeichnis :arrow: das entsprechende Anlagengut mit F11 öffnen :arrow: Bei weitere Zu- und Abgänge den Button "neu" und das zuzubuchende Anlagengut hinzubuchen.
    Mit F2 Abschreibungsdetails kannst Du das ganze nun überprüfen und ggf. die Tabelle manuell anpassen.


    Edit: Störe dich nicht an dem Begriff "Nettobetrag". Für Dich ist Brutto=Netto und umgekehrt.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vielen Dank für die Auskunft.


    Jetzt hab ich noch eine Frage zu "Sonstige Raumkosten".


    Ich verbuche darunter den monatlichen Stromabschlag.
    Jedoch muss ich ich beim Zuordnungsassistent hier als "Umsatzsteuerfreuer Einkauf" deklarieren,
    da sonst immer nur der Nettobetrag auftaucht.


    Ist dass so korrekt. Bzw. wo wird bei der Gewinn-Verlust-Berechnung der Anteil der Stromkosten berechnet der auf mein Gewerbe entfällt? Also sagen wir Mietwohnung 75 qm davon 10% als Arbeitszimmer.

  • Ist dass so korrekt.

    Ja, das kann man so machen.
    Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist bei Dir grundsätzlich alles ein Umsatzsteuerfreier Einkauf. Wie bereits geschrieben: Brutto=Netto und umgekehrt.

    davon 10% als Arbeitszimmer.

    Wenn Du diesen Wert so ermittelt hast, dann wird das wohl so sein. Hier kann ich Dir nicht helfen.


    Unter Umständen empfiehlt sich auch eine Erstberatung bei einem Steuerberater.

  • Die Erklärung ist für 2006 somit kann ich ja ein Arbeitszimmer noch angeben oder ?


    Ab 2007 wohl nicht mehr. Aber Stromkosten, Miete u. Nebenkosten darf man noch.


    Werden die dann mit vollem Betrag auf "Sonstige Betriebsausgaben" verbucht?

  • Die Erklärung ist für 2006 somit kann ich ja ein Arbeitszimmer noch angeben oder ?
    Ab 2007 wohl nicht mehr. Aber Stromkosten, Miete u. Nebenkosten darf man noch.

    Frage bitte im Steuerforum oder einem Steuerberater stellen.

    Werden die dann mit vollem Betrag auf "Sonstige Betriebsausgaben" verbucht?

    Wenn das andere Konto nicht gehen sollte, bleibt nur dieses.
    Aber kläre das bitte mit einem Steuerberater.